Polen Oberstes Gericht erklärt Ausnahme im Abtreibungsrecht für verfassungswidrig

Das strenge Abtreibungsrecht in Polen erlaubt Schwangerschaftsabbrüche unter anderem, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist. Diese Ausnahme hat das Verfassungsgericht nun gekippt.
Warschau: Demonstrantinnen protestieren gegen das strenge Abtreibungsrecht in Polen

Warschau: Demonstrantinnen protestieren gegen das strenge Abtreibungsrecht in Polen

Foto: Marta Bogdanowicz / imago images/Eastnews

Polen steuert auf eine weitere Verschärfung seines ohnehin strengen Abtreibungsrechts zu. Das Verfassungsgericht in Warschau erklärte eine bisher geltende Ausnahmeregelung vom Abtreibungsverbot für verfassungswidrig. Demnach waren Schwangerschaftsabbrüche bislang zulässig, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufwies. Nach Ansicht der Richter verstößt dies gegen das in der polnischen Verfassung garantierte Recht auf Leben.

Damit bleiben Abtreibungen nur noch nach Vergewaltigungen und Inzest erlaubt - oder wenn das Leben und die Gesundheit der Mutter ernsthaft gefährdet sind.

Mehr als hundert Abgeordnete, überwiegend aus den Reihen der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), hatten sich mit ihrer Kritik an der aktuellen Gesetzeslage an das höchste polnische Gericht gewandt. Im Jahr 2019 wurden in den Krankenhäusern des stark katholisch geprägten Landes nur rund 1100 Schwangerschaftsabbrüche ausgeführt - in fast allen Fällen aufgrund des nun für rechtswidrig erklärten Paragrafen.

Das nun ergangene Urteil gibt der Regierungsmehrheit im Warschauer Parlament grünes Licht für die Bewilligung eines Gesetzentwurfs zur Kriminalisierung der Abtreibung missgebildeter Föten. In Kraft treten würde das Gesetz erst nach einer Bestätigung durch Präsident Andrzej Duda. Der konservative Staatschef hat aber bereits seine Unterstützung für das Vorhaben erklärt.

Tusk nennt Entscheidung "mehr als zynisch"

Scharfe Kritik an dem Urteil kam von der Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic. Die Entscheidung sei praktisch "gleichbedeutend mit einem Verbot" von Schwangerschaftsabbrüchen und stelle eine Verletzung der Menschenrechte dar, erklärte sie im Onlinedienst Twitter. Sie warnte, dass das Urteil dazu führen werde, dass Frauen, die es sich leisten könnten, heimlich oder im Ausland Abtreibungen vornehmen lassen würden. Für alle anderen bedeute das Urteil "noch größeres Leiden".

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Auch der frühere polnische Ministerpräsident und ehemalige EU-Ratsvorsitzende Donald Tusk verurteilte die Gerichtsentscheidung. "Das Thema Abtreibung und die Entscheidung eines Pseudogerichts inmitten der grassierenden Pandemie auf die Agenda zu bringen, ist mehr als zynisch", twitterte der liberalkonservative Politiker.

mes/dpa/AP/Reuters/AFP
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