Oberster Gerichtshof der USA Richterin Ginsburg muss erneut im Krankenhaus behandelt werden

Ruth Bader Ginsburg ist 87 Jahre alt, kämpft gegen Krebs und arbeitet weiter am Obersten Gerichtshof der USA. Nun befindet sich die Richterin erneut im Krankenhaus. Ärzte nahmen einen Eingriff vor.
Ruth Bader Ginsburg: Im Arbeitsalltag trotz Krebserkrankung

 Ruth Bader Ginsburg: Im Arbeitsalltag trotz Krebserkrankung

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Jonathan Ernst/ REUTERS

Ruth Bader Ginsburg, Richterin am Supreme Court der USA, ist erneut im Krankenhaus behandelt worden. Die 87-Jährige habe sich in einer Klinik in New York einem nicht chirurgischen Eingriff unterzogen, um einen Gallengang-Stent austauschen zu lassen, teilte das Oberste Gericht  am Mittwoch mit. Den Ärzten zufolge handle es sich um eine häufig durchgeführte Maßnahme. Die Mediziner hätten damit das Risiko einer Infektion gemindert. Die Richterin ruhe sich nun aus und werde das Krankenhaus voraussichtlich bis zum Wochenende verlassen.

Ginsburg war erst Mitte Juli wegen des Verdachts auf eine Infektion zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus in Baltimore aufgenommen und am Folgetag wieder entlassen worden. Ihr waren damals Gallensteine entfernt worden.

Kurz darauf war bekannt geworden, dass Ginsburg erneut an Krebs erkrankt ist und sich derzeit einer Chemotherapie unterzieht. Betroffen sei die Leber, hieß es. Die älteste Richterin des Supreme Courts wollte aber nach eigenen Angaben an ihrem Arbeitsalltag festhalten.

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Die 87-Jährige ist die wohl bekannteste Richterin am Obersten Gericht der USA, dem eine politisch wichtige Rolle zukommt. Sie ist für ihre scharfe Argumentation und als Vorreiterin für Frauenrechte bekannt.

Ginsburg hatte Anfang des Jahres erklärt, eine Krebserkrankung der Bauchspeicheldrüse besiegt zu haben. Bereits 2018 war sie an der Lunge operiert worden, nachdem Ärzte zwei bösartige Knoten gefunden hatten. Ihr Gesundheitszustand wird aufmerksam verfolgt: Ein möglicher Rückzug könnte US-Präsident Donald Trump und seinen Republikanern eine weitere Richterstelle im Supreme Court geben.

ptz/dpa
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