Inhaftierter kurdischer Politiker Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verlangt Freilassung von Selahattin Demirtas

Plakat von Selahattin Demirtas auf einer Demonstration in Ankara (Archivbild)
Foto: UMIT BEKTAS/ REUTERSDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die sofortige Freilassung des prokurdischen Politikers Selahattin Demirtas aus türkischer Haft angeordnet. Das entschied die Große Kammer des Straßburger Gerichts (Beschwerdenummer 14305/17).
»Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die von den Behörden für die Untersuchungshaft vorgebrachten Gründe vor allem politische Gründe verschleiern sollten«, heißt es laut der Nachrichtenagentur Reuters in dem Urteil.
Laut EGMR sei unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Freiheit und Sicherheit verletzt worden. Die Türkei müsse Demirtas zudem insgesamt 60.400 Euro zahlen, für Vermögensschäden, immaterielle Schäden sowie Ausgleich für Kosten und Ausgaben.
EGMR forderte bereits 2018 Ende der U-Haft
Der 47-jährige Demirtas ist ehemaliger Vorsitzender der prokurdischen Partei HDP. Anfang November 2016 waren er und seine damalige Co-Chefin Figen Yüksekdag verhaftet worden. Zuvor war Demirtas' Abgeordnetenimmunität aufgehoben worden.
Gegen den Politiker laufen zahlreiche Prozesse. Im sogenannten Hauptverfahren ist Demirtas unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation angeklagt, ihm droht eine 142-jährige Haftstrafe.
Demirtas Inhaftierung während des Referendums für ein Präsidialsystem in der Türkei 2017 und der Präsidentschaftswahlen 2018 habe den konkreten Zweck gehabt, Pluralismus zu unterdrücken und die Freiheit der politischen Debatte einzuschränken, erklärte der EGMR nun in seinem Urteil.
Bereits 2018 hatte das Straßburger Gericht die Freilassung des Politikers angeordnet, weil es die lange Untersuchungshaft für ungerechtfertigt befand. Die Türkei setzte das Urteil aber nicht um.
Der auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention gegründete Gerichtshof ist für 47 Staaten zuständig, die der Konvention beigetreten sind. Darunter sind auch die Türkei und Russland. Die Türkei hatte sich in der Vergangenheit jedoch wiederholt über EGMR-Urteile hinweggesetzt. So hatte der Gerichtshof etwa die Freilassung Osman Kavala gefordert, der prominente türkische Intellektuelle blieb jedoch in Haft.
Auch Demirtas' Fall wurde nun zum zweiten Mal verhandelt, diesmal von der Großen Kammer des EGMR, also vor der höchsten Instanz des Straßburger Gerichts. Inzwischen liegt in der Türkei jedoch auch ein neuer Haftbefehl gegen Demirtas vor. Ein diesbezüglicher Antrag des Politikers beim EGMR ist nach Angaben des Gerichts noch anhängig.
Das neuerliche EGMR-Urteil setzt die mit dem Fall befassten Gerichte in der Türkei zumindest weiter unter Druck. Im Juni hatte bereits das türkische Verfassungsgericht entschieden, dass die lange Untersuchungshaft ohne Prozess gegen Demirtas' Rechte verstoße und den »angemessenen Zeitraum« überschreite. Über eine Freilassung hatte das Verfassungsgericht jedoch nicht entschieden.