Syrien Baschar al-Assad lässt sich mit 95,1 Prozent der Stimmen als Präsident wiederwählen

Syriens Diktator Assad gönnt sich eine vierte Amtszeit. Die EU prangert das Votum als »weder frei noch fair« an – und verlängert ihre Sanktionen gegen das Regime.
Baschar al-Assad bei der Wahl

Baschar al-Assad bei der Wahl

Foto: LOUAI BESHARA / AFP

Sieg mit Ansage: Syriens Machthaber Baschar al-Assad hat bei der Präsidentenwahl in dem Bürgerkriegsland nach offiziellen Angaben eine große Mehrheit bekommen. Der 55-Jährige erhielt 95,1 Prozent der Stimmen, wie Parlamentspräsident Hammudah Sabbagh am Donnerstagabend mitteilte.

Der autoritär regierende Staatschef ist seit dem Jahr 2000 an der Macht. Für ihn beginnt nach der Wahl die vierte Amtszeit. Die beiden Mitbewerber blieben bei der Abstimmung am vergangenen Mittwoch chancenlos. Sie galten nur als Zählkandidaten. Bei der Wahl vor sieben Jahren hatte Assad rund 89 Prozent der Stimmen erhalten.

Die Regierungstruppen und ihre Verbündeten kontrollieren rund zwei Drittel des Bürgerkriegslandes. Nur in diesen Gebieten konnten die Syrer ihre Stimme abgeben. Die Wahl stieß auf scharfe Kritik. Die Opposition nannte sie unrechtmäßig und sprach von einer »Farce«. Auch die im Nordosten Syriens regierenden Kurden lehnten eine Teilnahme ab. Deutschland und andere Regierungen im Westen kritisierten die Präsidentenwahl als »weder frei noch fair« und »betrügerisch«.

In Syrien herrscht seit mehr als zehn Jahren ein Bürgerkrieg, in dessen Zuge rund zwölf Millionen Menschen vertrieben wurden. Viele Gebiete sind zerstört. Zudem steckt das Land in einer schweren Wirtschaftskrise. Millionen Menschen leiden unter Hunger und Armut. International ist Syriens Regierung weitestgehend isoliert.

»Sanktionen sind so konzipiert, dass sie keine Auswirkungen auf die humanitäre Hilfe haben«

Deutlich wurde das an diesem Donnerstag auch dadurch, dass die EU ihre Sanktionen gegen die Regierung Assad um ein weiteres Jahr verlängerte. Die Strafmaßnahmen »gegen das syrische Regime« und seine Unterstützer blieben bis zum 1. Juni 2022 in Kraft, teilte der Rat der Mitgliedstaaten mit. Zu den Sanktionen gehören ein Öl-Embargo, Beschränkungen für Investitionen und das Einfrieren von Guthaben der syrischen Zentralbank.

Darüber hinaus ist der Export von Ausrüstung und Technologie nach Syrien untersagt, die zur Unterdrückung der Bevölkerung eingesetzt werden kann. Darunter fallen auch Geräte zur Überwachung des Telefon- und Internet-Verkehrs.

Ein Waffenembargo gegen Syrien ist nicht mehr in Kraft, nachdem seine Verlängerung 2013 gescheitert war. Großbritannien und Frankreich hatten diese verhindert, um Waffen an Gegner Assads liefern zu können.

Gleichzeitig aktualisierte die EU ihre Liste mit Sanktionen gegen einzelne Vertreter der syrischen Regierung und ihre Unterstützer. Auf ihr stehen derzeit 283 Syrer. Ihnen ist die Einreise in die EU verboten, mögliche Vermögen in Europa wurden eingefroren. Darüber hinaus sind bei 70 Organisationen und Unternehmen Vermögenswerte in der EU eingefroren.

»Die EU-Sanktionen in Syrien sind so konzipiert, dass sie keine Auswirkungen auf die humanitäre Hilfe haben«, erklärte der EU-Rat. Damit sei die Lieferung »von Lebensmitteln, Medikamenten und medizinischer Ausrüstung nicht beeinträchtigt«.

dop/dpa/AFP
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