Istanbul Hausarrest gegen in der Türkei angeklagte Kölnerin aufgehoben

Die Kölnerin Gönül Örs muss sich wegen Terrorvorwürfen in der Türkei verantworten. Ein Gericht hat nun entschieden, dass sie die Fußfessel ablegen und das Haus verlassen darf.
Die Kölnerin Gönül Örs wurde im Mai 2019 in der Türkei festgenommen

Die Kölnerin Gönül Örs wurde im Mai 2019 in der Türkei festgenommen

Foto: Mirjam Schmitt/ dpa

Die in der Türkei angeklagte Kölnerin Gönül Örs hat einen ersten kleinen Erfolg vor Gericht errungen. In Istanbul haben Richter entschieden, dass der Hausarrest gegen sie aufgehoben wird. Sie darf jedoch das Land nicht verlassen, weil die Ausreisesperre bestehen bleibe, sagte ihre Anwältin Ayse Celik der Deutschen Presse-Agentur am Istanbuler Gericht Caglayan. Eine Fußfessel müsse ihre Mandantin nicht mehr tragen.

Örs muss sich wegen Terrorvorwürfen vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen sie wird am 1. Oktober fortgesetzt.

Der Kölnerin werden der Anklageschrift zufolge Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK, Freiheitsberaubung unter Gewaltanwendung oder Täuschung sowie "Entführung oder Beschlagnahmung" von Beförderungsmitteln vorgeworfen.

Örs wollte in Haft sitzende Mutter besuchen

Örs war im Mai 2019 in die Türkei gereist, um ihre wegen Terrorvorwürfen verurteilte Mutter - die Sängerin Hozan Cane (Künstlername) - in der Haft zu besuchen. Örs wurde dann selbst festgenommen, erhielt zunächst eine Ausreisesperre und saß später drei Monate in Istanbul in Untersuchungshaft. Bei ihrer Entlassung Anfang Dezember wurde sie unter Hausarrest gestellt, den sie bei ihrem Onkel im westtürkischen Manisa absaß.

Hintergrund der Anklage war eine Protestaktion im Jahr 2012 auf einem Schiff in Köln. In Deutschland wurde nach Angaben der Anwältin eine Ermittlung gegen Örs in diesem Fall eingestellt. Vor Gericht sagte die Anwältin: "Meine Mandantin hat nicht im Entferntesten etwas mit diesem Vorfall zu tun."

Auch der Prozess gegen den Kölner Sozialarbeiter Adil Demirci wird in Istanbul fortgesetzt. Der 34-Jährige war im April 2018 während eines Urlaubs in Istanbul festgenommen worden. Nach 14 Monaten Untersuchungshaft und Ausreisesperre hatte er im Juni 2019 die Türkei verlassen dürfen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und anderen Angeklagten Mitgliedschaft in der linksextremen Marxistisch-Leninistischen Kommunistischen Partei vor. Die MLKP gilt in der Türkei als Terrororganisation.

asc/dpa
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