Ungarn Verfassungsgericht weist Einspruch der Regierung Orbán gegen EU-Recht ab

Ungarns Regierungschef Viktor Orbán wollte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die umstrittene Asylpolitik des Landes anfechten, vor Ungarns Verfassungsgericht. Und ist damit gescheitert.
Viktor Orbán

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Foto: BERNADETT SZABO / REUTERS

Ungarns Verfassungsgericht hat einen Einspruch der Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurückgewiesen. Die Richter befanden, sie seien »nicht in der Lage« dazu, das Urteil des EuGH »infrage zu stellen oder den Vorrang von EU-Recht zu prüfen«.

Der EuGH hatte Ungarn im Dezember 2020 auf eine Klage der EU-Kommission hin wegen des Verstoßes seiner Asylregeln gegen EU-Recht verurteilt. Die Richter bescheinigten der rechtsnationalen Regierung die »rechtswidrige Inhaftierung« von Migranten in Lagern an der Grenze zu Serbien. Zudem schiebe sie Flüchtlinge ab, ohne geltende Garantien zu beachten. In der Folge stellte die EU-Grenzschutzagentur Frontex ihre Arbeit in Ungarn ein.

Orbáns Regierung hatte das EuGH-Urteil dem ungarischen Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Dies folgte auf eine umstrittene Entscheidung des Obersten Gerichts in Polen vom Oktober, das den Grundsatz des Vorrangs von EU-Recht vor nationalem Recht infrage gestellt hatte . Orbán hatte die polnische Entscheidung gegen scharfe Kritik aus Brüssel und anderen europäischen Hauptstädten verteidigt.

Das ungarische Verfassungsgericht kam nun zu der Überzeugung, es habe in der Frage der Einwanderungspolitik nicht geprüft, welches Recht Vorrecht habe. Die ungarische Regierung habe aber in den Bereichen das Recht auf eigene Maßnahmen, in denen die EU noch keine angemessenen Schritte zur gemeinsamen Umsetzung von EU-Vorschriften unternommen habe.

EU-Justizkommissar Didier Reynders hatte bei einem Besuch in Budapest im November die Klage Budapests als »inakzeptabel« bezeichnet. Die Kommission leitete ein Verfahren wegen Missachtung des EuGH-Urteils ein. Ungarn drohen finanzielle Sanktionen.

Orbán stellt sich seit Langem dagegen, der europäischen Migrations- und Asylpolitik zuzustimmen. Damit will er auch im aktuellen Wahlkampf punkten. Er steht zudem wegen des Umgangs mit der Pressefreiheit, der Justiz und der Wissenschaft in seinem Land bei vielen EU-Staaten und der EU-Kommission in der Kritik.

als/AFP
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