Niederlage für Trump US-Gericht erlaubt Herausgabe von Akten zu Erstürmung des Kapitols

Juristischer Rückschlag für den ehemaligen US-Präsidenten: Das Weiße Haus darf Unterlagen aus der Trump-Ära zum Kapitolsturm zur Verfügung stellen. Der Fall dürfte bald vor dem Obersten Gerichtshof landen.
Trump-Anhänger beim Sturm auf das Kapitol (am 6. Januar)

Trump-Anhänger beim Sturm auf das Kapitol (am 6. Januar)

Foto: Leah Millis / REUTERS

Die Aufklärung der Vorgänge vom 6. Januar beschäftigt weiter die juristischen Instanzen. Ein US-Bundesberufungsgericht hat jetzt die Herausgabe der Akten zur Erstürmung des Kapitols in Washington genehmigt. Das Gericht hielt am Donnerstag das Urteil einer niedrigeren Instanz aufrecht. Demnach dürfen die Unterlagen aus dem Nationalarchiv an einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Kongresses übergeben werden.

Der frühere US-Präsident Donald Trump, dessen Anhänger im Januar das Kapitol gestürmt hatten, hatte gegen die Herausgabe der Dokumente geklagt. Er berief sich dabei auf das sogenannte Exekutivprivileg. Dieses erlaubt es einem Präsidenten, bestimmte Dokumente geheim zu halten. Ein Bundesgericht hatte diese Argumentation im November aber zurückgewiesen . Trumps exekutive Befugnisse gälten nicht lebenslang, erklärte die zuständige Richterin.

Radikale Trump-Anhänger hatten das Kapitol am 6. Januar gestürmt, als dort Bidens Sieg bei der Präsidentschaftswahl vom 3. November zertifiziert werden sollte. Bei dem Angriff kamen fünf Menschen ums Leben. Der vom Repräsentantenhaus eingesetzte Untersuchungsausschuss soll die genauen Hintergründe der Attacke aufklären.

Die Frage ist unter anderem, welche Rolle Trump spielte, der die Massen kurz vor dem Angriff mit einer Rede aufgestachelt hatte. Wegen der Vorgänge hatte sich Trump unter anderem einem Impeachment-Verfahren stellen müssen – war aber mit den Stimmen der eigenen Partei entlastet worden.

Das Berufungsgericht entschied nun, dass Bidens Entscheidung zur Freigabe der Dokumente mehr Gewicht hat als Trumps Verweigerungshaltung. »Das Recht eines ehemaligen Präsidenten genießt sicherlich kein größeres Gewicht als das des Amtsinhabers«, argumentierte das Berufungsgericht. »In diesem Fall hat Präsident Biden als Chef der Exekutive ausdrücklich festgestellt, dass der Kongress einen zwingenden Bedarf an genau diesen Dokumenten nachgewiesen hat und dass die Offenlegung im besten Interesse der Nation liegt«.

Das Urteil hat allerdings nicht die sofortige Freigabe der Unterlagen zur Folge. Das Berufungsgericht teilte mit, dass Trumps Anwälte zwei Wochen Zeit hätten, den Fall vor den Obersten Gerichtshof zu bringen. Es wird erwartet, dass Trumps Anwälte dort einen erneuten Aufschub der Freigabe beantragen werden, während der Oberste Gerichtshof den Fall prüft.

Trumps Zirkel verweigert die Kooperation

Das Berufungsgericht erklärte, dass Trump nicht im Interesse der USA handelt. Das öffentliche Interesse an den Aufzeichnungen, die sich im Besitz des Nationalarchivs befinden, sei größer als Trumps eigenes. »Dieses öffentliche Interesse ist umso größer, wenn, wie in diesem Fall, der Gesetzgeber mit Dringlichkeit vorgeht, um gewaltsame Angriffe auf die Bundesregierung und Störungen der friedlichen Machtübergabe zu verhindern«, erklärte das Gericht.

Zu den Dokumenten, die Trump zu blockieren versucht, gehören Aufzeichnungen seiner wichtigsten Berater und Memos an seinen ehemaligen Pressesekretär. Einige ehemalige Mitarbeiter halten dem Ex-Präsidenten dabei nach wie vor die Treue: Der ehemalige Top-Stratege Steve Bannon verweigerte eine Aussage und wurde wegen Missachtung des Parlaments angeklagt und anschließend vom Justizministerium verhaftet.

Es wird erwartet, dass der Ausschuss nächste Woche auch gegen den ehemaligen Stabschef Mark Meadows wegen Verweigerung der Aussage strafrechtlich vorgeht.

jok/AFP
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