Trump-Regierung Ausschuss untersucht Ausspähung von US-Reportern und Abgeordneten

Donald Trump und Jeff Sessions (r.), damals US-Präsident und Justizminister, im Februar 2017
Foto: Kevin Lamarque/ REUTERSDer Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses hat nach Bekanntwerden der Ausspähung von Reportern und Parlamentariern unter Ex-Präsident Donald Trump eine Untersuchung eröffnet. Es sei möglich, dass es sich bei den kürzlich bekannt gewordenen Fällen um Einzelfälle handele, erklärte der demokratische Ausschussvorsitzende Jerry Nadler am Montag (Ortszeit).
Die Vorfälle würden jedoch »ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken und Bedenken hinsichtlich der Gewaltenteilung aufwerfen«. Der Kongress müsse es dem Justizministerium »außerordentlich schwer« oder unmöglich machen, Kongressmitglieder oder Journalisten auszuspionieren.
In Trumps Amtszeit soll sich das Justizministerium Medienberichten zufolge unter anderem heimlich Telefondaten von Reportern und Zugang zu Daten mehrerer demokratischer Abgeordneter beschafft haben.
Betroffen waren die beiden Mitglieder des Geheimdienstausschusses im Repräsentantenhaus, der derzeitige Vorsitzende Adam Schiff sowie Eric Swalwell, wie die »New York Times« berichtet. Auch Daten von deren Mitarbeitern und Familienangehörigen seien abgefragt worden, darunter die eines Minderjährigen.
Sollte es sich um eine systematische Anstrengung der Trump-Regierung gehandelt haben, die politische Opposition ins Visier zu nehmen, müssten das volle Ausmaß dieses »Machtmissbrauchs« erfasst und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, erklärte Nadler.
Minister Garland: Neue Regeln müssen her
US-Justizminister Merrick Garland versprach am Montag Aufklärung und Konsequenzen angesichts der Ausspähung von Abgeordneten. Das Justizministerium teilte zudem mit, Garland habe sich am Montag mit Vertretern von Medien wie der »New York Times«, der »Washington Post« und des Senders CNN getroffen. Es sei über die Notwendigkeit neuer Regeln gesprochen worden.
Das Ministerium bekräftigte zudem, dass es bei Ermittlungen im Zusammenhang mit der Enthüllung vertraulicher Informationen durch eine informierte Person in Zukunft nicht länger auf Journalisten-Daten zugreifen werde, um Informationen über deren Quellen zu erlangen.