Religiöse und "moralische" Gründe Supreme Court erlaubt Ausnahmen bei Kostenübernahme für Verhütungsmittel

Ein Demonstrant mit Kreuz vor dem Supreme Court
Foto:Patrick Semansky/ AP
Arbeitgeber in den USA dürfen ihren Angestellten die Kostenübernahme für Verhütungsmittel aus religiösen oder moralischen Gründen verweigern. Das hat das Oberste Gericht der USA entschieden - und sich damit auf die Seite der Regierung von Präsident Donald Trump geschlagen. Das Urteil bestätigt eine Ausnahmeregelung, wonach Unternehmen die Bezahlung von Verhütungsmitteln bei der Krankenversicherung ihrer Angestellten ausschließen dürfen.
Dieses Recht gehe aus der Religionsfreiheit und der Unabhängigkeit religiöser Einrichtungen hervor, argumentierte der Supreme Court. Auch die "moralische Ausnahme", die US-Präsident Donald Trump 2017 eingeführt hatte, sei rechtens. Damit können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen künftig aufgrund von "moralischen Bedenken" die Kostenübernahme versagen.
Trumps Verfügung richtete sich gegen die Gesundheitsreform seines Vorgängers Barack Obama. Der Schritt des Weißen Hauses erhielt damals Beifall von Kirchenfunktionären. Schon 2014 hatte der Supreme Court ähnlich geurteilt und religiös motivierte Ausnahmen mit einer knappen Mehrheit von fünf zu vier Stimmen erlaubt. Diesmal fiel die Entscheidung mit sieben zu zwei Stimmen deutlicher aus. Die beiden Gegenstimmen kamen von den liberalen Richterinnen Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor.
Geklagt hatten die Bundesstaaten Pennsylvania und New Jersey, die sich gegen die weitere Aufweichung der Regel durch die Trump-Regierung wehrten. Nach Angaben der Regierung könnten von den Ausnahmen nun bis zu 126.000 Frauen betroffen sein. Viele Arbeitnehmerinnen in den USA sind direkt über ihren Arbeitgeber krankenversichert. Die Sprecherin des Weißen Hauses, Kayleigh McEnany, sprach in einer ersten Reaktion von einem "großen Sieg für die religiöse Freiheit und die Gewissensfreiheit".