Abgasskandal Was der Beschluss des Bundesgerichtshofs für VW-Kunden bedeutet

Der Bundesgerichtshof hat die Position der VW-Kunden in den Klageverfahren im Dieselskandal gestärkt. Bei der illegalen Abschalteinrichtung müsse man von einem Sachmangel ausgehen. Das sollten Dieselbesitzer jetzt wissen.
Foto: Julian Stratenschulte/ picture alliance/dpa

Dieselkäufer warten schon lange auf ein Grundsatzurteil zu ihren Ansprüchen im Abgasskandal. Allerdings hat VW die wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nun erneut durch einen Vergleich mit dem betroffenen Dieselfahrer verhindert. Die obersten Richter haben jetzt trotzdem einen Weg gefunden, den Klägern den Rücken zu stärken.

Der BGH springt klagenden Dieselkäufern zur Seite und meldet sich erstmals mit einer rechtlichen Einschätzung zu Wort. Dieser sogenannte Hinweisbeschluss gibt die vorläufige Einschätzung des Senats wieder, ist aber kein Urteilspruch. Dennoch gehe davon eine Signalwirkung aus, heißt es beim BGH.

Während Verbraucherschützer die BGH-Äußerung als gute Nachricht für die Dieselfahrer werten, zeigt sich VW unbeeindruckt. Der Autokonzern betonte, die im Hinweisbeschluss geäußerten Erwägungen seien vorläufig, der Bundesgerichtshof habe noch keine Entscheidung getroffen.

Dennoch könnte sich für VW-Kunden nun einiges ändern. SPIEGEL ONLINE gibt die wichtigsten Antworten.

Wie hat sich der Bundesgerichtshof geäußert?

Erstmals hat der Bundesgerichtshof (BHG) zur VW-Dieselaffäre konkret Stellung bezogen. Das oberste deutsche Gericht hatte in einem sogenannten Hinweisbeschluss mitgeteilt, dass die illegale Abschalteinrichtung in Millionen von VW-Dieselmotoren voraussichtlich als Sachmangel eingestuft werde. Ein Neuwagen mit Abschalteinrichtung wäre danach mangelhaft, der Käufer hätte Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz.

Was bedeutet dieser Beschluss für die Kunden?

Zwar handelt es sich bei dem Hinweisbeschluss nicht um ein Urteil sondern nur um eine vorläufige rechtliche Bewertung, dennoch können VW-Kunden davon profitieren. Denn von dem Beschluss gehe eine Signalwirkung für die unteren Instanzen aus, sagte BGH-Sprecherin Dietlind Weinland. "Es ist zu erwarten, dass sie sich an dieser vorläufigen Rechtsauffassung orientieren werden." Dadurch könnten die betreffenden Verfahren nun weit eher zugunsten der VW-Kunden ausgehen.

Wieso hat sich der BGH jetzt erstmals geäußert?

Der jetzt veröffentlichte 19 Seiten umfassenden Hinweisbeschluss diente der Vorbereitung einer auf den 27. Februar terminierten Verhandlung. An diesem Tag sollte nun eigentlich erstmals vom BGH über die eine Klage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal entschieden werden. Dieser Termin wurde wie schon ein früherer Termin vom BGH aufgehoben, da der klagende Autokäufer sich inzwischen mit VW und dem beklagten Autohaus auf einem Vergleich geeinigt hat.

Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Zivilgericht positionierte sich dennoch erstmals in dem Rechtsstreit um den Dieselskandal. Dass die Bundesrichter trotz der Rücknahme der Revision nun ihre derzeitige Einschätzung in dem vorliegenden Fall äußerten, ist ein relativ unübliches Vorgehen. Es lässt sich nur so erklären, dass die obersten Richter es für angemessen erachteten dazu zu äußern, damit sich die anderen Gerichte auch ohne Urteil des BGH an dessen Rechtsauffassung orientieren können.

Was bedeutet das für Dieselbesitzer, die bereits ein Softwareupdate installiert haben?

Das geht aus dem Hinweisbeschluss des BGH nicht hervor, da sich dieser auf die jetzt abgesagte Verhandlung bezieht, in der der Kunde noch kein Softwareupdate installiert hatte. Ob ein Sachmangel durch das Update daher behoben ist und der Kunde den Anspruch auf Schadensersatz verliert, kann dem Beschluss des BGH nicht entnommen werden.

Steigen jetzt die Erfolgschancen für Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentrale oder Myright?

Ja, denn auch in diesen Verfahren dürften sich die betroffenen Gerichte an den Aussagen des BGH orientieren. Die Äußerung des BGH habe eine Signalwirkung für die Musterfeststellungsklage gegen VW und sei damit "eine wirklich gute Nachricht" für Verbraucher, sagt der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller.

VW interpretiert den Hinweisbeschluss des BGH indes anders. Demnach ließen sich daraus keine Folgerungen für die Erfolgsaussichten von Klagen gegen die Volkswagen AG ziehen, teilte der Autokonzern heute in Wolfsburg mit.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Hinweisbeschluss steht nun im Raum, ein Urteilsspruch des BGH wird daraus aber vorerst nicht. Die Gerichte wissen jetzt aber, wie der BGH in einem solchen Fall wohl entschieden hätte und können der vorläufigen Auffassung des BGH nun folgen.

cfr//dpa/AFP/ Mitarbeit: Dietmar Hipp
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