Abgasskandal VW behindert Hardware-Nachrüstungen von Dieselautos

Kaum hat das Verkehrsministerium die Regeln für Nachrüstungen an Dieselautos vorgelegt, schießt Volkswagen quer - der Konzern verweigert Herstellern von Katalysatoren die Übermittlung von Daten.
Foto: Michael Dalder/ REUTERS

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass er nichts von der Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit sogenannten SCR-Katalysatoren hält. Seiner Abneigung zum Trotz hat er nun die technische Richtlinie vorgelegt, die regelt, wie Autos der Schadstoffklasse Euro 5 so umgerüstet werden, damit sie nicht von Fahrverboten betroffen sind.

Auf 33 Seiten, die dem SPIEGEL und der Rechercheredaktion des Bayerischen Rundfunks (BR) vorliegen, haben seine Beamten festgehalten, welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Veränderung an den Fahrzeugen genehmigt. Laut den Richtlinien müssen Umrüstfirmen nachweisen, dass Diesel-Pkw nicht mehr als 270 Milligramm Stickoxide pro Kilometer ausstoßen, wenn sie mit den SCR-Systemen nachgerüstet wurden.

Kraftstoffmehrverbrauch soll begrenzt werden

Das SCR-System basiert darauf, dass Harnstofflösung ins Abgas eingespritzt wird. Ist die Flüssigkeit aufgebraucht, müsse es "ein deutliches, optisches oder akustisches Dauersignal" im Auto geben, so die Richtlinie. Auf diese Weise wird der Fahrer erinnert, die Flüssigkeit nachzufüllen.

Das KBA regelt nun auch, dass der Kraftstoffverbrauch den Bestimmungen zufolge durch die Umrüstung nicht um mehr als sechs Prozent steigen darf. Zudem müssen die nachträglich eingebauten Geräte mindestens 100.000 Kilometer lang halten und bis zu einer Temperatur von minus sieben Grad Celsius arbeiten.

Die Richtlinien sollen Anfang Januar in Kraft treten. Spezialfirmen können dann mit der Entwicklung der Systeme beginnen. Allerdings ist fraglich, wie erfolgreich sie dabei sein werden. Denn ausgerechnet VW, der größte Autohersteller, will den Nachrüstfirmen nicht helfen.

An der Finanzierung will VW festhalten

Der Konzern erklärte auf Anfrage des SPIEGEL und des BR, die Anbieter der Systeme müssten dem Kraftfahrt-Bundesamt "eigenverantwortlich die technische Machbarkeit nachweisen und die Gewährleistung übernehmen". Man könne "die Entwicklungen der Hardware-Nachrüster aus haftungsrechtlichen Gründen nicht unterstützen". Zudem sei der Konzern davon überzeugt, "dass Nachrüstungen nicht die richtige Lösung sind".

An der Finanzierung wolle man jedoch festhalten. VW hat einen Zuschuss von 3000 Euro je umgerüstetem Pkw versprochen. Alternativ bietet der Hersteller - wie die anderen auch - Sonderrabatte für Neuwagenkäufer, die einen alten Diesel in Zahlung geben.

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Seine ablehnende Haltung lässt VW bereits die Nachrüstfirmen spüren. Nach Informationen von SPIEGEL und BR haben Mitarbeiter des Konzerns einem Unternehmen verweigert, technische Daten über bestimmte Diesel-Fahrzeuge zu übermitteln.

Bei Daimler hingegen kümmert sich eine eigene Arbeitsgruppe um die Nachrüstung. "Wir möchten bis Anfang 2019 für Klarheit sorgen, welche Hardware-Lösungen für unsere Kunden überhaupt angeboten werden können und zu welchem Zeitpunkt", so ein Sprecher gegenüber SPIEGEL und BR. BMW hatte auf einem Gipfel im Herbst bei Verkehrsminister Scheuer angekündigt, keine Hardware-Nachrüstungen vornehmen zu wollen. Der Hersteller biete Kunden, die von Fahrverboten betroffen sind, allerdings 3000 Euro als Kompensation an.

In vielen Städten kommen Fahrverbote

Wann die ersten Umrüstfirmen mit der Entwicklung der SCR-Systeme fertig sein werden, hängt nun nicht mehr an der Bundesregierung. Der Bamberger Katalysatorenentwickler Dr. Pley hatte bereits den Antrag auf eine Allgemeine Betriebserlaubnis für ein System beim KBA beantragt, das in Dieselautos des schwedisch-chinesischen Herstellers Volvo eingebaut werden soll. Andere ausländische Hersteller haben sich bislang noch nicht dazu geäußert, ob sie bei der Hardware-Nachrüstung mitmachen wollen.

Nach Planungen der Bundesregierung sollen umgerüstete Diesel-Pkw in den Fahrverbotszonen mit Hilfe von mobilen Überwachungssystemen identifiziert werden. Durch das Einlesen des Kennzeichens sollen diese Geräte in einer Datenbank des KBA abgleichen, ob das Auto die Berechtigung besitzt, in die Stadt einfahren zu dürfen.

Nach einer Reihe von Verwaltungsgerichtsurteilen sollen in einem ersten Schritt kommendes Jahr Dieselautos bis zur Schadstoffnorm Euro 4 aus Städten oder Straßen in Stuttgart oder Berlin ausgesperrt werden, ab Herbst 2019 könnten dann auch Autos der Schadstoffnorm Euro 5 folgen. Die Nachrüstung ist nur bei solchen Wagen möglich, die nicht bereits über ein SCR-System verfügen.

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