Alkohol am Steuer BGH-Präsident will Blutprobe ohne Richterbeschluss

Blutproben von alkoholisierten Autofahrern sollten nach Ansicht von Bundesgerichtshof-Präsident Klaus Tolksdorf ohne Zustimmung eines Richters möglich sein. Nach dem geltenden Gesetz sei die Blutentnahme kaum praktikabel.

Karlsruhe - Tolksdorf forderte den Gesetzgeber auf, die Vorschriften zu ändern. "Eine Abschaffung des Richtervorbehalts wäre ein großer Verdienst", sagte der BGH-Präsident am Donnerstagabend in Karlsruhe vor Journalisten. Der Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen sei - anders als bei einer Wohnungsdurchsuchung - relativ gering. Auch die Beweislage sei eine völlig andere: So gerate ein betrunkener Autofahrer in der Regel bei einer Polizeikontrolle durch seinen Alkoholgeruch in Verdacht.

Um verlässliche Werte zu erhalten, müsse die Blutprobe so schnell wie möglich genommen werden, so Tolksdorf. "Jede Zeitverzögerung führt zum Verlust von Beweisen." In der Praxis sei es den Polizisten oft aber nicht möglich, kurzfristig die Zustimmung des Richters zu bekommen. Häufig erfolge diese nur telefonisch. "Welchen Wert hat der Richtervorbehalt aber, wenn er ohne eigenes Ansehen ergeht", meinte der Jurist.

Vor Gericht wird häufig gestritten, ob die Blutprobe als Beweismittel anerkannt werden kann, wenn der entsprechende Beschluss fehlt. Die Meinung der Gerichte dazu ist widersprüchlich. Diese Unsicherheit hat laut Tolksdorf zu einem deutlichen Rückgang von Alkoholkontrollen geführt.

hil/dpa

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