Bußgeldregel Experten fordern strengere Promillegrenze für Radfahrer

Bislang gilt für Radfahrer eine 1,6-Promillegrenze bei Alkohol. Sie dürfen folglich deutlich mehr trinken als Autofahrer - und müssen nur selten ein Bußgeld fürchten. Damit soll bald Schluss sein.
Radfahrer im Straßenverkehr: Promillegrenze deutlich höher als für Autofahrer

Radfahrer im Straßenverkehr: Promillegrenze deutlich höher als für Autofahrer

Foto: Nicolas Armer/ picture alliance / dpa

Goslar - In Deutschland darf man sich bislang betrinken und trotzdem aufs Rad steigen. Der Bundesgerichtshof hat den Alkoholgrenzwert für Fahrradfahrer vor Jahrzehnten auf 1,6 Promille festgelegt. Ab diesem Blutalkoholwert verlieren sie auch ihren Autoführerschein. Doch wer weniger Alkohol im Blut hat und unauffällig fährt, muss nicht einmal ein Bußgeld fürchten. Für Radler gibt es nämlich keinen sogenannten Gefahrengrenzwert, also einen Wert, bei dem man sein Fahrzeug nicht mehr sicher führen kann. Doch nach dem Willen von Experten könnte damit bald Schluss sein.

Vor Beginn des Deutschen Verkehrsgerichtstags  im niedersächsischen Goslar am 28. Januar verlangen die Deutsche Verkehrswacht, der Verkehrssicherheitsrat und mehrere Verkehrsklubs jetzt die Einführung einer 1,1-Promillegrenze. Ab diesem Wert müssten Fahrradfahrer dann zumindest mit einem Bußgeld rechnen.

Oft Alkoholpegel von mehr als zwei Promille

"1,6 Promille, das ist schon reichlich", findet der Präsident des Verkehrsgerichtstags, Kay Nehm. "Dieser Wert ist nicht mehr zeitgemäß", sagt auch Jürgen Koglin, Vizepräsident des Automobil-Clubs Verkehr (ACV). "Wer kein vierrädriges Fahrzeug mehr unter Kontrolle hat, hat auch kein zweirädriges mehr im Griff."

"Man kann es nicht lassen, wie es jetzt ist", sagt Hannelore Herlan von der Deutschen Verkehrswacht. "Der derzeitige Wert von 1,6 Promille ist viel zu hoch. Da kann man sich ordentlich viel hinter die Binde kippen, bis man den erreicht." Dabei könne man schon ab 0,3 Promille Entfernung und Tempo eines Autos nicht mehr gut einschätzen. "Bei 0,5 Promille verschlechtert sich die Sehleistung", sagt Herlan. "Und bei 0,8 die Reaktionsfähigkeit."

Die Zahl der alkoholisierten Fahrradfahrer, die an Unfällen mit Personenschaden beteiligt waren, ist seit einigen Jahren relativ konstant. Nach einer vom Auto Club Europa (ACE) zum Verkehrsgerichtstag veröffentlichten Studie lag sie 2010 bei knapp 3500. Im Jahr 2013 standen von gut 77.000 Radfahrern, die an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt waren, 3432 unter Alkoholeinfluss. Fast jeder vierte betrunkene Fahrradfahrer wies demnach einen Alkoholwert von mehr als zwei Promille auf.

Fahrrad-Lobby unterstützt den Vorschlag

Neuere Untersuchungen zeigten, dass alkoholbedingte Ausfallerscheinungen bei Fahrradfahrern bereits ab 1,1 Promille stark zunähmen, sagt ADAC-Sprecher Andreas Hölzel. Nach einer Studie des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer (GDV) lassen sich bei diesem Wert "deutliche Einschnitte in der Fahrfähigkeit" feststellen.

Entgegen landläufiger Vorstellungen gefährdeten betrunkene Radfahrer dabei nicht nur sich selbst, sondern auch andere Radfahrer und Fußgänger, sagt eine Sprecherin des Automobilklubs von Deutschland (AvD). Die Grenze für die strafbare absolute Fahruntüchtigkeit sollte deshalb auf den für Autofahrer geltenden Wert von auf 1,1 Promille gesenkt werden.

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) möchte zwar, dass der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille bestehen bleibt. "Wir fordern aber daneben einen Gefährdungsgrenzwert von 1,1 Promille", sagte Sprecher René Filippek. Der ADFC sei überzeugt, dass sich dadurch Hunderte von Unfällen mit zum Teil schweren Folgen verhindern lassen.

"Wer alkoholisiert fährt, gefährdet in aller Regel nur sich selbst"

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) dagegen lehnt neue Promillegrenzen für Radfahrer ab. "Wer alkoholisiert Auto führt, gefährdet massiv Leib und Leben Dritter", sagt Jörg Elsner. Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. "Wer alkoholisiert Fahrrad fährt, gefährdet in aller Regel nur sich selbst."

Die Forderung nach strengeren Grenzwerten für Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ist nicht neu. Bereits 2013 hatten die Innenminister der Länder sich für niedrigere Promilliewerte für Fahrradfahrer ausgesprochen. Der Forderung sind bislang aber keine entsprechenden Gesetztesänderungen gefolgt.

smh/dpa
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren