Urteil nach Falschbehauptung Dreister Autohändler muss nachträglich zahlen

Mit einer dreisten Behauptung hat ein Autohändler aus Dormagen einen privaten Verkäufer über den Tisch gezogen und um 3000 Euro gebracht. Der Geschädigte hat ihn verklagt - mit Erfolg.
Gebrauchtwagen zu verkaufen: Autohändler setzt Privatverkäufer unter Druck

Gebrauchtwagen zu verkaufen: Autohändler setzt Privatverkäufer unter Druck

Foto: imago

Koblenz - Ein Preisnachlass, den ein Autokäufer mit Druck und bewusst falschen Behauptungen herausgehandelt hat, ist widerrechtlich. Das geht aus einem am Dienstag vom Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz veröffentlichten Urteil  hervor. Damit hatte der Verkäufer eines Wagens Erfolg, der einen gewährten Preisnachlass nachträglich einklagte (Az.: 2 U 393/13).

Der Kläger aus Montabaur hatte im Mai 2012 seinen 2008 gebauten Wagen im Internet für 8000 Euro angeboten. Ein Autohändler aus dem nordrhein-westfälischen Dormagen schlug bei dem Angebot zu. Bei der Übergabe kam es jedoch zu einem Streit: Als ein Mitarbeiter des Händlers den Wagen abholte, behauptete er, das Baujahr sei falsch angegeben worden - wissend, dass dem nicht so war. Mit dieser Lüge handelte er einen Preisnachlass von 3000 Euro heraus.

Verkäufer fühlte sich eingeschüchtert

Der Verkäufer des Wagens ließ sich zunächst einschüchtern und gab den Wagen für 5000 Euro her. Später forderte er jedoch auch die restlichen 3000 Euro und klagte vor dem Koblenzer Landgericht. Nachdem er dort gescheitert war, hatte er nun mit der Berufung vor dem Oberlandesgericht Erfolg.

Das OLG sah es als erwiesen an , dass dem Käufer als Fachmann und erfahrenem Autoeinkäufer bewusst gewesen sei, dass das angegebene Baujahr im Angebot des Klägers zutreffend war. Eine derartige Drohung sei widerrechtlich. Das Urteil ist rechtskräftig.

smh/dpa

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