US-Urteil Batmobil wird urheberrechtlich geschützt

Das Batmobil ist nicht einfach nur ein Auto. Es ist ein Kunstwerk mit besonderen Eigenschaften, urteilte ein Gericht in den USA. Deshalb wird Batmans Filmwagen fortan urheberrechtlich geschützt.
Batmobil aus den Sechzigerjahren: "Einzigartige Persönlichkeit"

Batmobil aus den Sechzigerjahren: "Einzigartige Persönlichkeit"

Foto: AP/Barrett-Jackson/George Barris

Technikbegeisterte Batman-Fans dürfen das Auto ihres Filmhelden nicht einfach nachbauen. Ein Gericht in Kalifornien hat geurteilt, dass Nachbauten des Batmobils nur mit Zustimmung von DC Comics, dem Batman-Rechteinhaber, erlaubt sind.

"Wie sagte Batman doch so weise zu Robin: 'In unserer ordentlichen Gesellschaft ist der Schutz des Privateigentums unentbehrlich'", schrieb Richterin Sandra Ikuta in ihrer Urteilsbegründung. Das Batmobil habe eine einzigartige Persönlichkeit, die es von allen anderen Fahrzeugen unterscheide.

DC Comics hatte den Autobauer Mark Towle verklagt, der ein Batmobil aus dem Jahr 1966 und ein Batmobil aus dem Jahr 1989 nachgebaut hatte. Er verkaufte die Fahrzeuge zum Stückpreis von 90.000 US-Dollar, umgerechnet rund 80.000 Euro.

Towles Anwalt Larry Zerner machte geltend, sein Mandant habe lediglich das Design des Fahrzeugs kopiert, das nicht urheberrechtlich geschützt werden könne. "Die besonderen Fähigkeiten des Batmobils gibt es in der echten Welt nicht. In der echten Welt ist es einfach nur ein Auto", sagte Zerner.

Laut den Richtern sei es mit dem Batmobil wie mit James Bond: Egal, ob der im Smoking oder in der Badehose stecke - er bleibe immer James Bond. Zudem verwiesen sie darauf, dass Towle jeden Nachbau unter dem Namen "Batmobil" anpries und dafür die Internetseite batmobilereplicas.com nutzte. Zudem warb er damit, dass die Autos wegen der Berühmtheit des Batmobils auf der Straße von allen erkannt würden.

syd/AP
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