Unfall mit Carsharing-Auto BMW liefert Gericht Bewegungsprofil eines Kunden

Carsharing-Auto von BMW DriveNow
Foto: Rolf Vennenbernd/ picture alliance / dpaBMW muss sich Fragen nach der Datensicherheit seiner Kunden gefallen lassen. Hintergrund ist die Bereitstellung präziser Daten über die Fahrt eines Mannes mit einem Auto von BMWs Carsharing-Angebot Drive an das Landgericht Köln, wie das manager magazin in seiner neuen Ausgabe berichtet.
Das Gericht forderte die Informationen demnach im Verfahren gegen den BWL-Studenten Arman J. an, der Ende Mai wegen fahrlässiger Tötung zu 33 Monaten Haft verurteilt worden war. J. hatte im Juli 2015 mit einem Drive-Now-BMW einen Radfahrer überfahren.
Laut dem Bericht des Magazins konnte das Gericht anhand der Daten von BMW die Wegstrecke sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten genau rekonstruieren. Außerdem waren weitere Informationen wie beispielsweise die Außentemperatur oder die Position des zur Buchung verwendeten Mobiltelefons in den Daten enthalten.
BMW bestreitet, genaue Wegstrecken zu speichern
Eine erste Anfrage der Staatsanwaltschaft soll BMW laut Gericht zunächst nicht beantwortet haben, die Übermittlung erfolgte demnach mehr als acht Monate nach der Tat. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte auf Anfrage vom manager magazin, dass die Informationen aus dem "Datenbestand von BMW" stammten. Das Tatfahrzeug war direkt nach dem Unfall von der Polizei in Gewahrsam genommen worden.
Allerdings bleibt ungeklärt, wieso der Autobauer über so detaillierte Kundendaten verfügt. Drive Now - ein Joint-Venture von BMW und Sixt - bestritt auf Anfrage, genaue Wegstrecken oder Geschwindigkeiten zu speichern. Lediglich Ort und Zeitpunkt des Mietbeginns und -endes würden zur Rechnungsstellung erhoben.
"Ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden unzulässig"
BMW verwies allgemein auf mehrere "Datenspeicher" im Fahrzeug, aus denen sich jedoch keine Bewegungsprofile erstellen ließen. Darüber hinaus wollte man sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weiter zu Einzelfällen äußern.
Die Speicherung von Daten zur Erstellung eines Bewegungsprofils wäre in Deutschland wahrscheinlich illegal. "Bewegungsprofile sind ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden unzulässig", sagte etwa Peter Schaar, der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz, dem manager magazin.