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BGH-Urteil Dashcamvideos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Aufnahmen sogenannter Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht - da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.

Das permanente Aufzeichnen bleibt dennoch unzulässig, die Richter verwiesen hier auf das Datenschutzgesetz. Diese Unzulässigkeit führt aber nicht dazu, dass die Bilder in Zivilprozessen nicht verwertet werden dürfen. Es sei immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall.

Kameras sollen Aufnahmen selbst überschreiben

Trotz der Einschränkungen aus Datenschutzgründen gab der BGH in seiner Urteilsbegründung einen Hinweis, wie Dashcams in Zukunft auszusehen haben. Demnach sei es "technisch möglich", eine "kurze Aufzeichnung des unmittelbaren Unfallgeschehens zu gestalten" - etwa durch ein "dauerndes Überschreiben in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeugs". Dadurch würde eine anderweitige Nutzung der Aufnahmen unmöglich.

Die Entscheidung fiel aufgrund eines Streitfalls aus Magdeburg, dort waren zwei Autofahrer beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren seitlich kollidiert. Der Kläger, Fahrer eines Wagens mit Dashcam, wollte mit Bildern der kleinen Videokamera beweisen, dass der andere Autofahrer seine Spur verlassen hatte und schuld am Unfall war. Dies wurde ihm aber in der Vorinstanz verwehrt.

ene/dpa/AFP
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