Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Bayern darf weiterhin massenhaft Autokennzeichen erfassen

Die Polizei in Bayern erfasst monatlich rund acht Millionen Kennzeichen von Autofahrern. Diese Praxis ist rechtens, hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden - und damit die Klage eines Mannes abgewiesen.
Automatisches Kennzeichenlesesystems (AKLS): Millionen Daten im Monat

Automatisches Kennzeichenlesesystems (AKLS): Millionen Daten im Monat

Foto: Frank Rumpenhorst/ picture-alliance/ dpa

Leipzig - Die Polizei in Bayern darf weiterhin Nummerschilder erfassen und mit polizeilichen Daten abgleichen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Damit ist die automatische und massenhafte Erfassung von Kfz-Kennzeichen auf den Autobahnen im Freistaat rechtmäßig.

Die Obersten Verwaltungsrichter wiesen damit die Klage eines Autofahrers aus Bayern ab. Er wollte erreichen, dass seine Nummernschilder nicht mehr automatisch erfasst und überprüft werden dürfen. Der Kläger sah durch die Kennzeichenüberwachung sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Richter: Daten bleiben anonym

Werde ein Fahrzeugkennzeichen erfasst und abgeglichen, ohne dass ein Treffer erzielt wird, sei dies kein Eingriff - so das Urteil des 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts. Es sei gesichert, dass die Daten anonym bleiben und sofort spurlos gelöscht werden.

Bayern setzt seit 2006 stationäre und mobile Kennzeichenerfassungsgeräte ein. Laut Gericht werden monatlich acht Millionen Kennzeichen erfasst und abgeglichen. 500 bis 600 erwiesen sich als echte Treffer.

Zuvor hatten der NDR und die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, bundesweit würden in Hunderten Parkhäusern, auf Campingplätzen und Firmenparkplätzen automatisch alle Kennzeichen einfahrender Autos erfasst. Zwar sehen mehrere Datenschutzbehörden diese Praxis kritisch. Eine eindeutige rechtliche Handhabe gibt es derzeit allerdings nicht. Betroffene Autofahrer wissen häufig nicht, dass ihre Kennzeichen erfasst und ihre Daten gespeichert werden. Unklar ist dabei zudem, wie lange die Daten gesichert bleiben und wer darauf Zugriff hat.

smh/dpa
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