Kältemittel-Streit Verwaltungsgericht in Frankreich entscheidet für Daimler

Etappen-Erfolg für Daimler: Im Streit mit Frankreich um ein neues Kältemittel gibt das oberste Verwaltungsgericht in Paris dem Autobauer Recht. Ein vorübergehender Verkaufsstopp von Mercedes-Modellen ist endgültig vom Tisch. Doch ein gravierendes Problem bleibt.
Klimaanlage im Mercedes: Umstrittenes Kältemittel R1234yf

Klimaanlage im Mercedes: Umstrittenes Kältemittel R1234yf

Foto: Patrick Seeger/ picture alliance / dpa

Paris/Stuttgart - Im Kältemittel-Streit zwischen Daimler und Frankreich konnte der deutsche Autobauer einen kleinen Sieg erringen. Frankreich muss die Kompaktmodelle von Mercedes weiterhin zulassen. Das oberste französische Verwaltungsgericht bestätigte damit am Montag in Paris eine einstweilige Entscheidung vom August. Frankreich hatte sich zwischenzeitlich geweigert, Kompaktmodelle von Mercedes zuzulassen, die vom Kraftfahrtbundesamt mit einem alten, umweltschädlichen Kältemittel zertifiziert worden waren. Daimler war dagegen vorgegangen.

Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes kann Daimler einen wichtigen Etappen-Erfolg feiern. Doch noch ist der Kältemittel-Streit nicht komplett beigelegt. Die EU hatte gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Deutschland droht eine saftige Strafzahlung, eine Entscheidung steht noch aus. Brüssel kritisiert, dass Daimler gegen geltendes EU-Recht verstößt. Danach müssen Autos, die ihre Typgenehmigung nach dem 1. Januar 2011 erhalten haben, ein weniger klimaschädliches Kältemittel verwenden. Daimler lehnt dieses aus Sicherheitsgründen ab.

Die Daimler-Flotte hat nur geringe Einflüsse auf die Umwelt

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem mit den wirtschaftlichen Folgen für Daimler. Die Richter verwiesen darauf, der Eingriff des Umweltministeriums in Paris sei nicht gerechtfertigt gewesen. Zudem habe die kleine Flotte der betroffenen Fahrzeuge in Frankreich nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt.

In Stuttgart wurde die Entscheidung begrüßt: "Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts und sehen uns bestätigt", hieß es bei Daimler. Bereits im August hatte das Unternehmen betont, damit sei das Gleichgewicht zwischen allen Automobilherstellern in Europa wieder hergestellt. Laut Daimler konnten mehr als 4500 Fahrzeuge der A-, B-, SL- oder CLA-Klasse nicht ausgeliefert werden.

Die französischen Behörden hatten den Autobauer zwingen wollen, in neuen Modellen ein modernes Kältemittel einzusetzen. Sie warfen dem Konzern unzulässige Umgehung von EU-Umweltvorschriften vor.

Doch das neue Kältemittel R1234yf der Chemiekonzerne Honeywell und Dupont ist umstritten. Der Autobauer verwies stets auf Tests, bei denen R1234yf Feuer gefangen hatte und dabei lebensgefährliche Flusssäure freigesetzt wurde. Das Kraftfahrtbundesamt hatte Daimler die Verwendung des alten Kältemittels genehmigt. Außer Frankreich hatten dies alle EU-Staaten anerkannt.

mhu/dpa
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