Gericht will Vergleich Umwelthilfe und Hessen verhandeln über Dieselfahrverbot in Darmstadt

Die Entscheidung über ein Dieselfahrverbot in Darmstadt wurde vertagt, nun sollen sich das Land Hessen und die Deutsche Umwelthilfe einigen. Ein Fahrverbot hatten im Prozess aber beide vorgeschlagen.
Verkehr auf der Rheinstraße in Darmstadt

Verkehr auf der Rheinstraße in Darmstadt

Foto: Claus Völker/ picture alliance / Claus Völker/dpa

Darmstadt bekommt vorerst kein Dieselfahrverbot. Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ist vorerst ohne Urteil zu Ende gegangen. Die Deutsche Umwelthilfe und das Land Hessen treten nun in Vergleichsverhandlungen. Das Gericht legte den Verkündungstermin auf den 19. Dezember fest.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen das Land Hessen geklagt. Bisher haben die Umweltschützer gegen die Luftreinhaltepläne von 30 Städten in der Bundesrepublik Klage eingereicht.

Hessische Landesregierung schlug im Prozess selbst Fahrverbot vor

In Hessen gehören außer Frankfurt und Darmstadt noch Wiesbaden, Offenbach und Limburg dazu. Mehrere Gerichte folgten bereits dem Anliegen der Organisation, im Rhein-Main-Gebiet ordneten sie Fahrverbote für Mainz und Frankfurt an.

Im Verlauf des Prozesses schlug auch die hessische Landesregierung ein Dieselfahrverbot vor, und zwar für den Darmstädter City-Tunnel. Davon sollten alle Dieselfahrzeuge außer Exemplaren mit der Abgasnorm Euro 6 betroffen sein, inklusive nachgerüsteter Autos. Die DUH plädierte dagegen vehement für eine Verbotszone in Darmstadt.

ene/dpa/afp
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