Harte Strafen gegen Raser in der Schweiz "Es soll schmerzen"
Tempomessanlage: Wer in der Schweiz zu schnell fährt, kann sein Auto verlieren
Foto: Patrick Seeger/ picture alliance / dpaEin Autofahrer aus Deutschland hat es in der Schweiz besonders eilig gehabt: Mit 215 km/h raste er im Aargau am Wochenende über die Autobahn, laut Messungen der Kantonspolizei war er damit 88 km/h zu schnell in seinem Mercedes unterwegs. Jetzt drohen ihm eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und der Verlust seines Wagens - diesen hat die Polizei nämlich beschlagnahmt und kann ihn jetzt möglicherweise versteigern. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Fall.
Warum dürfen in der Schweiz die Autos von Verkehrssündern beschlagnahmt werden?
Das sogenannte Rasergesetz ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Es wurde im Rahmen des Verkehrssicherheitspakets "Via Sicura" beschlossen, mit dem die Schweiz die Zahl der Verkehrsopfer um etwa ein Viertel senken will. Bereits vorher konnten die Behörden Autos von Verkehrssündern beschlagnahmen - mit dem neuen Gesetz wurde jedoch genau definiert, ab wann die Missachtung der Höchstgeschwindigkeit als "besonders krass" gilt.
Die genaue Regelung finden Sie hier. Neben der Beschlagnahme des Fahrzeugs drohen den Verkehrssündern außerdem zwischen einem und vier Jahre Haft auf Bewährung sowie ein Fahrverbot zwischen zwei und zehn Jahren. "Es soll die Raser schmerzen", sagt ein Sprecher des Schweizer Bundesamts für Straßen (Astra) gegenüber SPIEGEL ONLINE zu den drakonischen Maßnahmen.
Laut seinen Angaben wurde die Diskussion über strengere Vorschriften in der Schweiz nach einer Reihe mehrerer Raser-Unfälle im Jahr 2008 angestoßen.
Wie viele Raser-Autos sind seit Einführung der Via-Sicura-Gesetze beschlagnahmt worden?
Laut einer Befragung in allen Schweizer Kantonen durch die Zeitung "Sonntags Blick" eröffneten die Behörden im Jahr 2013 rund 500 Verfahren und zogen mehr als hundert Autos ein.
Was passiert mit den beschlagnahmten Autos?
Darüber entscheidet laut Angaben des Astra-Sprechers die jeweils zuständige Kantonsbehörde. Der Verkehrssünder könne gegen die Beschlagnahmung klagen, in letzter Instanz habe dann das Bundesgericht zu entscheiden.
- Sei das Auto auf den Verkehrssünder persönlich oder auf jemanden aus seiner Familien zugelassen, bleibe es in den meisten Fällen beschlagnahmt und werde versteigert. Mit dem Erlös würden in Fällen, bei denen durch den Tempoverstoß jemand unverschuldet zu Schaden kam, die Betroffenen entschädigt werden. Gleichzeitig könnten - je nach Höhe der Summe - die Verfahrenskosten sowie die Geldbuße für den Raser abgedeckt werden.
- Sei das Auto auf eine fremde Person zugelassen, müsse nachgewiesen werden, dass der Verkehrssünder nicht wieder ein Delikt damit begehen könne - ansonsten ist das Auto weg, auch wenn es einem Freund oder Bekannten gehöre.
- Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug oder einen Mietwagen, werde das Auto in der Regel an das jeweilige Unternehmen zurückgegeben.
Sorgen die strengen Regeln in der Schweiz für mehr Sicherheit auf den Straßen?
Laut Werner Jeger, dem stellvertretenden Direktor des Schweizer Bundesamts für Straßen, sind 2013 die Zahlen der Führerscheinentzüge wegen zu schnellem Fahren sowie die geschwindigkeitsbedingten Verkehrsunfälle im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Jeger führt das unter anderem auf die verschärften Gesetze zurück, sagte er der Zeitung "Sonntags Blick". Zudem sei durch die Einführung der strengen Regeln eine öffentliche Diskussion über das Thema Geschwindigkeitsexzesse angestoßen worden. Eine wirklich zuverlässige Bilanz lasse sich jedoch erst in einigen Jahren ziehen, wenn weitere Vergleichszahlen vorliegen, sagte Jeger.
"Ich denke, dass die drakonischen Strafen sehr abschreckend für Raser sind - Fälle, bei denen Leuten das Auto weggenommen wird, sprechen sich nämlich schnell herum", sagt Helmuth Thielebeule, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands Niedergelassener Verkehrspsychologen (BNV) gegenüber SPIEGEL ONLINE.
Die Beschlagnahmung des Wagens sei seiner Ansicht nach angemessen: "Wenn jemand unerlaubt mit einer Waffe hantiert, wird sie ihm doch auch weggenommen, weil er damit andere Menschen in Gefahr bringt", sagt Thielebeule, "und Raser nutzen ihr Auto ja auch falsch, wenn sie das Tempolimit so stark überschreiten wie in diesem Fall der deutsche Autofahrer in der Schweiz."
Der Verkehrspsychologe wünscht sich, dass Autos von Rasern auch in Deutschland beschlagnahmt werden können. Große Hoffnungen macht er sich jedoch nicht: "Das lässt sich hier nicht durchsetzen", sagt er. "Die Politik hat zu große Angst vor der Autolobby. Die Tatsache, dass auf vielen Teilen der Autobahnen noch immer keine Geschwindigkeitsbegrenzung herrscht, ist dafür das beste Beispiel."
Der in der Schweiz erwischte Raser war auf der Autobahn 88 km/h zu schnell unterwegs. Welche Strafe würde ihm dafür in Deutschland drohen?
Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog werden für Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 70 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strafe von 600 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten fällig.
Droht ihm auch in Deutschland eine Strafe?
In Deutschland wird der Mercedes-Fahrer seinen Führerschein behalten dürfen: Das in der Schweiz verhängte Fahrverbot werde laut dem ADAC-Auslandsexperten Michael Nissen hier nicht verfolgt. "Zwar melden die Schweizer den deutschen Behörden den Fall", sagt er, "aber dort wird das lediglich zur Kenntnis genommen - mehr passiert nicht."
In welchen europäischen Ländern dürfen Autos beschlagnahmt werden?
In Italien, Dänemark und der Schweiz, sagt ADAC-Auslandsjurist Nissen. In Italien und Dänemark beschlagnahmen die Behörden das Fahrzeug demnach, wenn der Fahrer betrunken sei. In der Schweiz könne das Fahrzeug wie im jetzt bekannt gewordenen Fall wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes beschlagnahmt werden.
Dänemark hatte erst vor Kurzem die drastische Strafe gegen betrunkene Autofahrer eingeführt. In Italien werden hingegen schon länger Fahrzeuge bei Alkoholvergehen eingezogen.
In welchen Fällen können auch deutsche Behörden ein Fahrzeug einziehen?
In Deutschland werden Fahrzeuge laut Strafgesetzbuch dann beschlagnahmt, wenn jemand damit eine Straftat verüben will oder verübt hat.