Saubere Luft Bund fördert wieder Rußpartikelfilter zum Nachrüsten

Autowerkstatt in Leipzig: Einbau eines Rußpartikelfilters
Foto: Peter Endig/ picture-alliance/ dpaStickige, schwarze Rußwolken - die Zeiten scheinen vorbei. Neuen Dieselmotoren ist dank aufwendiger Technologie das Stinken und Qualmen abgewöhnt worden. Fahrer älterer Diesel-Pkw und leichter Nutzfahrzeuge bleibt hingegen nur das Nachrüsten eines Rußpartikelfilters. Doch 2014 gab es dafür keine Zuschüsse mehr. Der Markt brach ein. Die Luftverschmutzung, vor allem in Ballungsräumen und Städten, stieg wieder an, so die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Rußpartikel stehen im Verdacht, für viele Krankheiten verantwortlich zu sein, darunter Herz-Kreislauf-Beschwerden.
Ab kommendem Jahr kommt die Förderung zum Nachrüsten von Rußpartikelfiltern wieder zurück. 30 Millionen Euro hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am Freitagmorgen im Etat für 2015 dafür vorgesehen, so das Bundesumweltministerium. Im letzten Entwurf des Haushaltsplanes war der Betrag ursprünglich nicht mehr eingeplant, ist aber durch einen Antrag der Koalitionsfraktion nun wieder eingegangen.
Jetzt müssten weitere Details geklärt werden, so ein Ministeriumssprecher gegenüber SPIEGEL ONLINE. Aus informierten Kreisen heißt es, die Förderung könnte bereits zum 1. Dezember dieses Jahres starten.
Damit fördert der Bund nach einjähriger Pause wieder den Einbau von nachgerüsteten Rußpartikelfiltern. Erstmals konnten Dieselfahrzeuge seit Februar 2012 eine Förderung zum Umrüsten bekommen. Der Zuschuss lag zuletzt in Höhe von 260 Euro. Alleine 2013 wurden nach Angaben des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle insgesamt mehr als 150.000 Zuschüsse ausgezahlt.
"Ein Jahr Stillstand in der Luftreinhaltung beendet"
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die ab kommendem Jahr geltende Neuauflage der Partikelfilterförderung. "Es ist erfreulich, dass eine fraktionsübergreifende 'Große Koalition für saubere Luft' nach einem Jahr Stillstand in der Luftreinhaltung erkannt hat, dass akuter Handlungsbedarf besteht", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Das drohende Vertragsverletzungsverfahrens der EU wegen Nichteinhaltung der Luftqualitätsrichtlinie scheine Wirkung zu zeigen.
Seit dem 1. Januar 2005 gelten europaweit Grenzwerte für Feinstaub. Der Tagesmittelwert darf an nicht mehr als 35 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden. Zahlreiche deutsche Städte liegen teilweise deutlich über dieser tolerierten Anzahl der Überschreitungen, so das Umweltbundesamt. Die Städte errichteten deswegen unter anderem Umweltzonen. Dem Amt zufolge gibt es davon in Deutschland 48, drei weitere sind in Darmstadt, Offenbach und Siegen geplant .