Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt muss Dieselfahrverbote einführen

Dieselfahrverbot: In Hamburg bereits in Kraft, in Frankfurt am Main bald ebenso?
Foto: Daniel Bockwoldt/ picture alliance/dpaFrankfurt muss einem Gerichtsurteil zufolge mit einem Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge für bessere Luft sorgen. Der vom Land Hessen eingereichte Luftreinhalteplan müsse ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Norm Euro 4 und älter sowie für Benziner der Norm Euro 1 und 2 ab Februar 2019 enthalten. Für Euro-5-Diesel solle ein Fahrverbot ab September 2019 gelten, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden.
"Das Fahrverbot ist notwendig, weil alle übrigen vom Land in Betracht gezogenen Maßnahmen nicht zu einer wirksamen Reduzierung der Stickstoffdioxid-Emissionen in angemessener Zeit führen", erklärte Verwaltungsrichter Rolf Hartmann. Geklagt hatte die Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe, die in insgesamt 28 Städten in Deutschland auf die Einhaltung des seit 2010 geltenden Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft klagt.
Die DUH hat Hessen nicht nur wegen des Luftreinhalteplans in Frankfurt, sondern auch wegen der Pläne für Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach verklagt. Diese Klagen sollen zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden. Gleiches gilt für Klagen gegen die Luftreinhaltepläne von Berlin, Köln, Bonn, Mainz, München und rund 20 Städte, deren Luftqualität nicht den geltenden Grenzwerten entspricht.
Die ersten Dieselfahrverbote in Deutschland wurden im Mai dieses Jahres in Hamburg in Kraft gesetzt. Betroffen sind jedoch lediglich zwei besonders schadstoffbelastete Straßenabschnitte, die nicht mehr von Dieselfahrzeugen befahren werden dürften, die nicht der Euro-6-Abgasnorm entsprechen.
Auch Stuttgart und Aachen wurden bereits gerichtlich zu Fahrverboten verpflichtet. Hamburg führte sie als erste Großstadt freiwillig ein, nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Februar den Weg für Dieselfahrverbote freigemacht hatte.
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