Gericht verlangt Fahrverbot Stuttgart muss Euro-5-Diesel zügig aussperren

Schild für Fahrverbote in Stuttgart
Foto: Christoph Schmidt/ dpaDas Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Land Baden-Württemberg angewiesen, in Stuttgart Dieselfahrverbote für Autos mit der Abgasnorm Euro 5 zu erlassen. Sollte dies bis zum 1. Juli nicht geschehen, werde ein Zwangsgeld von 10.000 Euro fällig, teilte das Gericht am Montag mit. Es gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt.
Seit Anfang des Jahres werden Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 1 bis 4 aus dem Stuttgarter Stadtgebiet ausgesperrt. Euro-5-Wagen sollen laut dem Gericht bald ebenfalls betroffen sein, weil sich die Luftqualität in Stuttgart nicht schnell genug verbessere. Trotz einer neuen Busspur und der Reform des öffentlichen Nahverkehrs können die Stickoxidgrenzwerte demnach auch im laufenden Jahr und 2020 nicht eingehalten werden.
Gericht widerspricht Bundesregierung
Erneut stellt sich ein Gericht damit gegen die Bundesregierung. Diese wollte viele Fahrverbote mit der jüngst beschlossenen Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) eigentlich verhindern. Der Bundestag hatte dazu eine "Toleranzgrenze" von 50 statt der gesetzlich festgelegten 40 Mikrogramm Stickoxide pro Kubikmeter Luft beschlossen.
Demnach müssen Städte, die den derzeit gültigen Stickoxidgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft um bis zu zehn Mikrogramm verfehlen, keine Fahrverbote aussprechen, um die Konzentration des giftigen Gases in der Stadt herunterzubringen. Denn diese seien, so argumentiert die Regierung in ihrer Gesetzesnovelle, "unverhältnismäßig".
Scheuers Toleranzgrenze fiel schon einmal vor Gericht durch
Das Stuttgarter Gericht widerspricht: "Der neuen Vorschrift lässt sich nicht entnehmen, dass ein Verkehrsverbot grundsätzlich ausgeschlossen wäre. Vor diesem Hintergrund rechtfertigt die Einführung des § 47 Abs. 4a BImSchG in Verbindung mit den vorgelegten Prognosen auch nicht das Absehen von Fahrverboten von Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 in der gesamten Umweltzone."
Die Landesregierung hatte zonale Fahrverbote für die Stadt Stuttgart für Dieselautos der Schadstoffnorm Euro 5 abgelehnt, mit Verweis auf die Toleranzgrenze von 50 Mikrogramm aus der Immissionsschutzgesetz-Novelle. Diese Grenze wird in Stuttgart nur an wenigen Stellen überschritten, zum Beispiel am Neckartor.
Doch bereits vor wenigen Wochen forderte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof für Reutlingen die Einhaltung des gesetzlichen Grenzwerts von 40 Mikrogramm durch Fahrverbote. Scheuers Toleranzgrenze von 50 Mikrogramm sei gesetzeswidrig.