Urteil zu Euro-6-Norm Europäische Großstädte dürfen ab 2021 auch neueste Diesel aussperren

Eine Verordnung der EU-Kommission zu milderen Abgaswerten der Euro-6-Norm ist laut EU-Gericht gesetzeswidrig. Geklagt hatten die Städte Paris, Brüssel und Madrid. Hersteller müssen nun ihre Dieselmotoren-Strategie überdenken.
Straßenverkehr in Brüssel

Straßenverkehr in Brüssel

Foto: STEPHANIE LECOCQ/EPA-EFE/REX/Shutterstock

Die EU-Kommission hat laut einem Urteil des EU-Gerichts bei der Einführung neuer Auto-Abgastests die Grenzwerte der Euro-6-Norm zu Unrecht gelockert. Dies entschieden die Luxemburger Richter nach einer Klage der Städte Paris, Brüssel und Madrid. Diese Städte dürfen die Grenzwerte nun anfechten und im Zweifel auch Fahrverbote für neueste Dieselautos verhängen, die offiziell zugelassen wurden.

Damit herrscht in der Automobilbranche zunächst wieder Unsicherheit über künftige Anforderungen an Autos mit Benzin- und Dieselmotoren. Die Hersteller waren mit der nun verworfenen Regelung zufrieden. Sie hatten erreicht, dass Autos im realen Straßenverkehr mehr NO2 ausstoßen dürfen als auf dem Prüfstand.

Neue Grenzwerte sollten Manipulationen erschweren

Dazu hatte die EU-Kommission Umrechnungsfaktoren festgelegt. Statt den im Euro-6-Regelwerk vorgeschriebenen 80 Milligramm Stickstoffdioxid je Kilometer dürfen die Dieselautos für eine Übergangszeit 168 Milligramm und danach 120 Milligramm ausstoßen. Zuvor hatte es lediglich Prüfstandsmessungen gegeben, deren Werte viele Autobauer manipuliert hatten.

Die Kommission hatte die erhöhten Grenzwerte mit Messungenauigkeiten bei Prüfungen im realen Straßenverkehr begründet. Wenn die Autos aber mehr von dem Reizgas ausstoßen dürfen, macht es das für die Städte schwerer, die gesetzlichen Vorgaben zur Luftqualität einzuhalten.

Das Gericht erklärte, der Regulierungsvorschlag der Kommission von 2016 sei über die Befugnisse der EU-Exekutive hinausgegangen. Zudem seien die Menschenrechte und andere Gesetze der EU verletzt.

Mindestens 14 Monate lang ändert sich zunächst jedoch nichts, damit die Rechtssicherheit gewahrt bleibt. So wolle man etwa sicherstellen, dass es weiterhin gültige Grenzwerte gibt. Was nach Ablauf dieser Frist passiert, ist allerdings nicht klar.

"Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Städte dann auch für Euro-6-Diesel Fahrverbote aussprechen könnten", sagt Stefan Bratzel Direktor des Center of Automotive Management (CAM). Das verschärfe die Dieselproblematik weiter. "Ich sehe das Problem, dass dadurch die Unsicherheit der Dieselfahrer weiter zunehmen wird", so Bratzel.

Aus Regierungskreisen heißt es, das Urteil werde nicht automatisch zu Fahrverboten für Euro-6-Diesel führen. Es gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wie ihn das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom Februar betont hatte. Berlin hingegen prüft derzeit bereits Fahrverbote für Euro-6-Fahrzeuge.

Das EU-Gericht wollte sich auf Nachfrage von SPIEGEL nicht zu möglichen Fahrverboten für die Zeit nach Ablauf der 14 Monate äußern.

cfr/dpa/Reuters/afp
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