Mikromobilität E-Tretroller werden bald erlaubt

Ein Elektro-Tretroller.
Foto: Herbert Neubauer/ dpaMit einem leisen Surren rollen sie über Wege und Straßen, oft mit überraschend starker Beschleunigung. Fahrräder, Autos und auch Motorroller mit Elektroantrieb haben sich den Verkehr eingefädelt. Nach langer Vorbereitung darf in Kürze ein weiteres E-Fahrzeug auf die Straße: der altbekannte Tretroller mit modernem Elektromotor und Akku. Eine entsprechende "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" komme "Ende 2018 oder spätestens Anfang 2019", sagte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums.
Zwar sieht man die Elektrotretroller schon länger durch Parks oder auf Radwegen herumflitzen. Ebenso wie Skateboards mit Elektromotor und sogenannte Hoverboards mit zwei seitlichen Rädern. Erlaubt sind sie nicht. Motorfahrzeuge, die schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren, brauchen in Deutschland für öffentliche Straßen eine Betriebserlaubnis und eine Versicherung. Beides fehlte.
So beschlagnahmte die Berliner Polizei allein in diesem Jahr bislang mehr als 60 der nicht erlaubten Elektrofahrzeuge. Das Fahren mit einem Kraftfahrzeug ohne Zulassung ist eine Ordnungswidrigkeit, die 70 Euro kostet.
Das soll sich nun ändern - allerdings soll die Erlaubnis nur für die Elektrotretroller gelten. Die anderen kleinen Elektrofahrzeuge bleiben verboten. Vorerst zumindest, wie es vom Ministerium heißt. Die E-Roller dürfen künftig mit bis zu 20 Kilometern pro Stunde auf Fahrradwegen fahren. Gibt es keinen Radweg, müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege sind tabu. Außerdem müssen sie mit einer "Lenk- oder Haltestange", zwei voneinander unabhängigen Bremsen, Blinkern und "einer helltönenden Glocke" ausgestattet sein. So steht es in der mehr als 40 Seiten langen Verordnung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Kleine E-Roller werden wie Mofas behandelt
Die kleinen Roller brauchen außerdem eine Versicherungsplakette, ähnlich wie Mofas und kleine Motorroller, Helme sind nicht vorgeschrieben. Der Fahrer muss aber mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis besitzen.
Genutzt werden die Roller vor allem für kürzere Wege, etwa von der Wohnung zur Bahn- oder Bushaltestelle oder vom Büro zum Einkaufen ein paar Straßen weiter. In amerikanischen Städten, aber auch in Moskau, Paris und Wien verbreiteten sich inzwischen Elektrotretroller zum Ausleihen. Ähnlich wie die Leihfahrräder, Carsharing-Autos und Elektromotorroller in deutschen Großstädten. Aber natürlich können auch Privatleute Roller kaufen, damit zum Bäcker fahren und sie zu Hause wieder aufladen.

Mikromobilität: Treten war gestern
Es gibt auch Kritik, vor allem an den umfangreichen technischen Vorschriften. Der TÜV-Verband begrüßte die neue Regelung zwar grundsätzlich, monierte aber die geforderte Versicherungspflicht. Rechtlich würden die E-Tretroller Kraftfahrzeugen gleichgestellt und wären deswegen im öffentlichen Personennahverkehr verboten. "Eine Mitnahme in Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Zügen sollte aber grundsätzlich möglich sein." Außerdem sollte auch das Fahren mit den E-Skateboards und Hoverboards gesetzlich geregelt werden. Auch der Bundesverband eMobilität (BEM) hält die technischen Anforderungen für zu umfangreich.
Wie sich die Tretroller auf holprigen und überfüllten deutschen Radwegen nach der neuen Verordnung verbreiten, muss sich im nächsten Frühling zeigen. Und auf eines weist die Polizei angesichts der beginnenden Weihnachtszeit hin: Für Kinder bleiben die Elektrotretroller verboten.