Begriffswirrwarr E-Scooter, E-Tretroller, Elektrostehroller - wie denn jetzt?

Man stellt sich drauf, dreht am Schalter, stößt sich ab, und schon rollt man los. Seit knapp zwei Monaten gleiten die kleinen zweirädrigen Elektrofahrzeuge mit Tempo 20 durch die Großstadt. Gefühlt an jeder Ecke stehen die kleinen elektrisch betriebenen Gefährte zum Ausleihen bereit.
Aber wie heißen diese neuartigen Dinger denn nun? E-Scooter? Elektrostehroller? Elektroroller? Oder E-Tretroller? Bisher kursieren diverse Bezeichnungen für die Großstadtflitzer. Doch keiner scheint sich zu etablieren, alle haben Nachteile.

E-Scooter im Alltag: Ziemlich unpraktisch, ziemlich peinlich
Der Name E-Scooter fällt international am häufigsten. Und klar, Scooter ist das englische Wort für Roller, E-Scooter kann aber auch einen elektrischen Motorroller (zum Sitzen) bezeichnen, es besteht also Verwechslungsgefahr. Dasselbe gilt für den Elektroroller oder den E-Roller: eigentlich sind diese Begriffe zu unspezifisch.
Also lieber Elekrotretroller oder E-Tretroller? Immerhin sehen die Gefährte am ehesten aus wie ein Tretroller, und zum Starten muss man sich, ähnlich wie beim Losfahren mit dem Tretroller, abstoßen. Allerdings ist der große Vorteil eines solchen Geräts, dass man in der Folge nicht selbst treten muss, weil der Elektromotor den Antrieb übernimmt - während man selbst steht.
Folgerichtig könnte man von einem Elektrostehroller sprechen. Diesen Begriff bevorzugt eigentlich unser Mobilitätsressort. Doch die Leser sehen es offenbar anders. In einer (nicht repräsentativen) Abstimmung liegt der E-Scooter vorn (Stand: 7. August).
Aber was ist denn nun die richtige Bezeichnung, und wer entscheidet das?
Bundesverkehrsministerium und Bundestag, die die Elektrogefährte kürzlich legalisiert haben, helfen nicht weiter: In der eigens verabschiedeten Verordnung ist nur sperrig von Elektrokleinstfahrzeugen die Rede - ein Begriff, der wenig alltagstauglich scheint.

Elektrostehroller: Diese Modelle kommen jetzt in den Handel
Auf ihren Websites herrscht ein buntes Nebeneinander der Bezeichnungen. Beim Bundesverkehrsministerium findet man zusätzlich auch mal die Begriffe Elektro-Scooter oder E-Roller. Auf der Seite des Bundestags sind E-Scooter und Elektrotretroller beziehungsweise E-Tretroller zu finden. Und selbst der im März gegründete Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge legt sich nicht fest. Mal spricht er von E-Scootern, mal von eScootern, mal von E-Rollern und mal von Elektrotretrollern.
Vorteil E-Scooter
"Mit neuen Dingen kommen auch neue Wörter", sagt Lutz Kuntzsch, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Gesellschaft für deutsche Sprache, die den Sprachgebrauch im deutschsprachigen Raum beobachtet, unter anderem den Bundestag berät und jährlich das "Wort des Jahres" kürt. Nicht immer bilde sich dabei eine eindeutige Bezeichnung heraus.
Bei den elektrifizierten Rollern sei es zu früh, um Tendenzen abzusehen, welcher der kursierenden Begriffe sich durchsetzen werde, so Kuntzsch. Im Moment sehe es aber ganz gut für den E-Scooter aus. Wahrscheinlich werde es jedoch bei einer Vielfalt an Bezeichnungen bleiben, was Kuntzsch auch gut findet. "Der Roller ist ein Alltagsgegenstand und auch kein völlig neuartiges Produkt", sagt Kuntzsch, "vielleicht werden sich ein bis zwei Kernbegriffe bilden und ein Wortfeld drumherum." Dem Elektrotretroller gibt Kuntzsch dafür gute Chancen - dem Elektrostehroller hingegen nicht.
Und was sagt der Duden? Erst mal gar nichts. Die Duden-Redaktion entscheidet nicht einfach, welche neuen Wörter oder Bezeichnungen wie in den Duden kommen. Sie beobachtet über einen längeren Zeitraum, wie die deutsche Sprache benutzt wird und bildet dann den Sprachgebrauch ab.
"Bislang ist der E-Scooter (oder wie auch immer er heißt) noch nicht sehr gebräuchlich", sagt Nicole Weiffen, Pressesprecherin des Bibliografischen Instituts, das die Duden-Wörterbücher herausgibt. "Aber in einem Jahr lässt sich sicher eine Tendenz ablesen, welcher Begriff sich durchsetzt."