Vorstoß auf Verkehrsgerichtstag "Klagen gegen Fahrverbote haben gute Chancen"

Feinstaub- und Stickoxidwerte in deutschen Städten müssen anders gemessen werden, fordert Anwalt Matthias Götte auf dem Verkehrsgerichtstag. Autofahrer erduldeten Fahrverbote womöglich zu Unrecht.
Luftmessgeräte in München (Symbolbild)

Luftmessgeräte in München (Symbolbild)

Foto: Sven Hoppe/ dpa

SPIEGEL ONLINE: Herr Götte, Sie wollen, dass die Belastung mit Feinstaub und Stickoxiden in deutschen Städten anders ermittelt wird. Sollen wir uns die Luftqualität schön messen?

Matthias Götte: Nein. Ich möchte, dass wir auf Basis vergleichbarer Fakten ermitteln, wie verschmutzt die Luft ist. Laut der EU-Verordnung dürfen die Messstationen zwischen zehn Zentimetern und zehn Metern vom Fahrbahnrand entfernt stehen. In Wien stehen sie viel weiter von der Straße weg als in Hamburg. Das hat Folgen: In Österreich gibt es keine Diesel-Fahrverbote, in Deutschland schon.

Zur Person
Foto: Ulbrich § Kollegen

Dr. Matthias Götte, Jahrgang 1969, ist Anwalt in einer Würzburger Kanzlei für Architekten- und Ingenieurrecht. Er beschäftigt sich auch intensiv mit Verkehrsrecht. Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar macht Götte sich dafür stark, dass Schadstoffe in deutschen Städten anders gemessen werden. Am Freitag sollen die Experten über Göttes Antrag abstimmen.

SPIEGEL ONLINE: Müssen Autofahrer das hierzulande hinnehmen?

Götte: Dieselfahrer haben gute Chancen, wenn sie gegen die Fahrverbote klagten. Die Regelungen sind völlig uneinheitlich - der Gesetzgeber lässt zu viel Spielraum.

SPIEGEL ONLINE: Macht es denn einen großen Unterschied für das Messergebnis, ob eine Station zwei oder vier Meter von der Straße entfernt ist?

Götte: Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat 2015 die Messstationen genauer untersucht . Das Ergebnis: Je größer der Abstand, desto niedriger die Schadstoffbelastung. Zudem stehen einige Messstationen unter Bäumen. Dort vermischt sich verunreinigte Luft nicht gut mit der sauberen, auch das verfälscht das Ergebnis.

SPIEGEL ONLINE: Messstationen lassen sich in engen Städten nicht so einfach aufstellen. Daher gewährt der Gesetzgeber nun einmal Spielräume.

Götte: Das ist das Problem: In Deutschland wurde die schwammig formulierte EU-Verordnung wortgleich als nationales Gesetz verabschiedet. Eine solche Grauzone ist selten im deutschen Recht. Aus unserem Grundgesetz geht das sogenannte verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot hervor. Gesetze müssen präzise definiert sein, diesem Anspruch wird die EU-Verordnung nicht gerecht. Mein Antrag soll dazu dienen, gesetzlich präzise zu fassen, wie die Messwerte erhoben werden. Damit darauf ein rechtlich haltbares Fahrverbot gegründet werden kann.

SPIEGEL ONLINE: Und Ihren Vorschlag wird die Bundesregierung dann umsetzen?

Götte: Es gibt natürlich keine Garantie, doch in der Vergangenheit ist der Gesetzgeber Vorschlägen des Verkehrsgerichtstages oft gefolgt. So wurde das begleitete Fahren ab 17 Jahren zum Gesetz, nachdem es in Goslar einige Jahre zuvor empfohlen wurde. Ich hoffe, dass es so auch bei den Messungen sein wird.

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