Führerschein
Minister will Fahrverbot als eigenständige Strafe einführen
Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann will ein Fahrverbot als eigenständige Strafe einführen. Sowohl im Jugend- als auch im Erwachsenenstrafrecht sollten Richter künftig als Strafe auch einen befristeten Führerscheinentzug aussprechen können.
Führerschein: Niedersächsischer Justizminister fordert Fahrverbot als eigenständige Strafe
Foto: DDP
Hannover - Das Fahrverbot soll nach dem Willen Busemanns (CDU) künftig unabhängig von der Art der Tat ausgesprochen werden können, etwa bei Körperverletzungs- oder Gewaltdelikten. Es gehe darum, eine Lücke zwischen Freiheits- und Geldstrafe zu schließen und den Richtern eine breitere Palette an Möglichkeiten an die Hand zu geben, sagte Busemann. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will der CDU-Politiker mit den anderen Ländern bei der Justizministerkonferenz im Juni erörtern und anschließend im Bundesrat einbringen.
Gerade im Jugendstrafrecht sei die Strafe "erzieherisch und wirksam". Für viele Jugendliche und Heranwachsende gelte das Auto oder Motorrad als Statussymbol. "Insofern wirkt ein Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu sechs Monate sehr einschneidend als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme", argumentierte Busemann.
Der Kriminologe Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Instituts Niedersachsen (KFN), hält das Fahrverbot im Bereich des Jugendstrafrechts ebenfalls für sinnvoll. "Für viele Jugendliche ist das viel schlimmer als alles andere. Das ist richtig ärgerlich für ihre Identität, wenn sie nicht mehr Autofahren dürfen", sagte er.
Maximal sechs Monate Fahrverbot
Die Linke hält hingegen nichts von diesen Plänen. "Der Entzug der Fahrerlaubnis sollte immer im Zusammenhang mit der begangenen Straftat stehen", sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion im Landtag, Hans Henning Adler. Im Ergebnis führe das Vorhaben zu einer Ungleichbehandlung, da diejenigen, die über keine Fahrerlaubnis verfügten, tendenziell häufiger mit einem Freiheitsentzug rechnen müssten als diejenigen, die einen Führerschein besitzen, sagte Adler weiter.
Den Plänen zufolge soll das Fahrverbot auf maximal sechs Monate begrenzt bleiben. Bereits im April 2008 hatte der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz beim Bundestag eingebracht. Wegen des Endes der Legislaturperiode war es nicht mehr zu einer abschließenden Beratung gekommen.