Geänderte Versicherungseinstufungen
Neue Typen und Tarife
Deutschlands Autofahrer müssen sich auf neue Spielregeln in der Kfz-Versicherung einstellen. Ab 1. Oktober gelten nicht nur neue Typ- und Regionalklassen, sondern auch andere Tarifmerkmale und Schadenfreiheitsklassen. Der ADAC hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Grundlage für die Berechnung ist dabei erstmals eine Dreijahresstatistik, statt bisher ein Jahr. Damit sollen sich Schäden aus einem einmaligen Hochwasser, wie beispielsweise 2002 in Dresden, relativieren. Da die meisten Gesellschaften den jährlichen Empfehlungen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) folgen, kommt es damit vielfach zu neuen Versicherungsprämien.
Damit diese stabiler werden und sich die jährlichen Umstufungen reduzieren, wurde außerdem die Zahl der Typklassen verkleinert: in der Vollkasko um sechs, in der Teilkasko um sieben Klassen. In den Regionalklassen sinkt die Zahl der Vollkaskostufen um vier, die Teilkaskostufen erhöhen sich jedoch um zwei.
Darüber hinaus werden in der Kaskoberechnung erstmals die Tarifmerkmale Fahrleistung und Garage - gekoppelt an die Typklasse - berücksichtigt. So ist eine genauere Risikoeinschätzung und damit eine individuellere Prämienberechnung möglich.
Länger wird der Weg für die Versicherten aber bis zum niedrigsten Beitragssatz: Reichten in der Vollkasko früher 18 Jahre, bis sich der Beitragssatz auf 30 Prozent reduziert hatte, so empfiehlt der GDV jetzt - wie bei der Haftpflicht - 25 Jahre Schadensfreiheit. Der ADAC bietet seinen Versicherten dabei einen so genannten Rabattretter, den der Club für 25 Jahre Schadensfreiheit anbietet: Die Versicherten behalten trotz eines Schadens ihren günstigen Beitragssatz.
Laut GDV bleiben in der Haftpflicht zwei Drittel der Autos in der gleichen Typklasse. Extrembeispiele gibt es jedoch in der Kasko: Der neue Peugeot 206 CC 2.0 wird um zwölf Klassen in der Vollkasko preiswerter, für Fahrer des alten Golf IV 1.4 geht es um vier Teilkasko-Klassen nach oben.
Der ADAC empfiehlt deshalb genaues Rechnen und gegebenenfalls die Versicherung wechseln. Bei den meisten Verträgen ist der 31. Dezember Kündigungstermin, bei einer Prämienerhöhung hat der Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat.
Die neuen Strukturen gelten zunächst nur für Neuverträge, nicht für schon bestehende Policen. Angebote zur Änderung laufender Verträge können die Versicherungen erst zu deren nächster Hauptfälligkeit unterbreiten, zumeist also zum 1. Januar des nächsten Jahres. Versicherungsnehmer können also in Ruhe prüfen, ob eine Umstellung Verbesserungen oder Verschlechterungen bringen würde.
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