BGH-Urteil Gebrauchtwagen-Garantie gilt auch bei Wartung in freier Werkstatt

Parkplatz mit Gebrauchtwagen: Garantie auch ohne Vertragswerkstatt
Foto: Arne Dedert/ picture-alliance/ dpaKarlsruhe - Wer bei seinem Gebrauchtwagen die Garantie geltend machen will, muss ihn dazu nicht zwingend in Vertragswerkstätten des Herstellers warten und inspizieren lassen. Eine solche Klausel in den Garantieansprüchen sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Im aktuellen Fall hatte der Kläger im November 2009 in einem Autohaus ein gebrauchtes Auto inklusive einer einjährigen Gebrauchtwagengarantie für 10.490 Euro gekauft. Im April 2010 ließ der Kläger den vierten Kundendienst in einer freien Werkstatt vornehmen. Wenige Monate später blieb das Auto dann wegen eines Schadens an der Ölpumpe liegen.
Der Garantiegeber, die CG-Car Garantie Versicherung, wollte mit Verweis auf die freie Werkstatt nicht für den Schaden bezahlen. Vor Gericht bekam der Versicherer in erster Instanz recht, das Berufungsgericht kassierte das Urteil anschließend zu Gunsten des Käufers. Nun bestätigte der BGH diese Entscheidung: Die Reparaturkosten von rund 3300 Euro muss die beklagte Versicherung dem Urteil zufolge bezahlen.
Auch bei Neuwagen gibt es nur in Ausnahmefällen Vorgaben
Das Urteil wurde am Mittwoch in Karlsruhe verkündet. Damit unterscheidet sich das Verfahren laut BGH bei Gebrauchtwagen grundsätzlich von dem bei Neuwagen, wo eine rechtliche Bindung an Vertragswerkstätten möglich ist. Die meisten Autohersteller machen jedoch nach Angaben des Netzwerks unabhängiger Kfz-Unternehmer ihren Käufern bei der Werkstattwahl inzwischen keine Vorgaben mehr. Dies entspreche auch europäischen Wettbewerbsrichtlinien.
Beim Neukauf können Autohäuser allerdings eine Gratis-Garantie anbieten mit der Bedingung, dass die Käufer regelmäßig Vertragswerkstätten aufsuchen müssen. Das hatte der BGH in einem früheren Urteil festgeschrieben. Eine solche Kundenbindung stelle ein berechtigtes Interesse der Hersteller da. Das gelte aber nicht beim Handel mit Gebrauchtwagen, begründete der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball die Entscheidung.