Geländewagen "Bullenfänger" müssen weicher werden
Aktenkundig ist die neue "Richtlinie über die Verwendung von Frontschutzsystemen" seit dem 26. Oktober des vergangenen Jahres. Das Dokument mit der Nummer 2005/66/EG legt fest, dass Frontschutzsysteme an Fahrzeugen - besser bekannt als "Kuh- oder Bullenfänger" - so beschaffen sein müssen, dass "die Sicherheit der Fußgänger erhöht wird und die Zahl von Verletzungen abnimmt", wie es in Abschnitt 3 heißt. Das Papier, das am 25. August in Kraft tritt, ist das Ergebnis einer jahrelangen Fehde zwischen bügelbegeisterten Geländewagenfahrern, Bügelherstellern, Bügelgegnern, Sicherheitsexperten und Bürokraten - und es kann sich sehen lassen.
Denn erstens legt es für alle EU-Staaten die Standards fest, die Gestänge an der Frontpartie eines Fahrzeugs erfüllen müssen. Nur dann erhalten die Anbauteile eine EU-Typgenehmigung, und nur dann dürfen sie verkauft und vor allem verwendet werden. Zweitens lassen sich die komplizierten Bestimmungen in dem schlichten Merksatz zusammenfassen, dass ein Fahrzeug mit Frontbügel nicht unsicherer für Unfallgegner sein darf als ein Fahrzeug ohne Frontbügel. Mit anderen Worten: Die chromglänzenden Konstruktionen dürfen das Verletzungsrisiko nicht erhöhen.
Um dies zu gewährleisten, wurde ein aufwendiges Prüfverfahren ersonnen, bei dem genormte Kopfprüfkörper, Hüftprüfkörper und Beinprüfkörper mit einer bestimmten Geschwindigkeit und in bestimmten Winkeln auf den am Auto montierten Frontschutzbügel geschossen werden. Dabei dürfen die in den Prüfkörpern gemessenen Belastungen bestimmte Werte nicht überschreiten. Nach Ansicht von Thomas Kirpal, Sicherheitsfachmann des Verkehrsclubs VCD, ist das nur möglich, wenn die Bügel nicht mehr aus Stahl oder Aluminium, sondern aus nachgiebigen Materialien gefertigt sind. "Damit sind die Bügel nur noch ein optisches Gimmick."
Mehr waren sie aber auch bisher in den meisten Fällen nicht, denn welcher mitteleuropäische SUV-Fahrer mit "Kuhfänger" am Auto raspelt tatsächlich durchs Unterholz und müsste deshalb Fahrzeugkühler und Scheinwerfer mit Extrastangen vor Beschädigung schützen? Also können die Bügel auch weich und nachgiebig sein, um die neue Richtlinie zu erfüllen.
Übergangsfristen für die gefährlichen Gestänge
Für die Bügelhersteller gibt es noch eine Übergangsfrist. Ihnen wird erst ab 25. November dieses Jahres die EU-Typgenehmigung für Gestänge verweigert, die nicht der neuen Richtlinie entsprechen. Und ab 25. Mai des nächsten Jahres dürfen Bügel, die der Richtlinie nicht entsprechen, nicht mehr verkauft oder in Betrieb genommen werden.
Die Firma Antec aus dem bayerischen Inning, ein Hersteller von Geländewagen-Zubehör, bietet nach eigener Auskunft bereits einen Frontschutzbügel an, der die Auflagen der neuen Richtlinie erfüllt. Weil durch Rohrkonstruktionen dieser Art die Knautschzone des Geländewagens vergrößert wird und das Verletzungsrisiko dadurch sinkt, sprechen die Hersteller der jahrelang martialisch als "bull bar" gepriesenen Gestänge nun von "Personenschutzbügeln". Wenn die Rohre die neue Richtlinie erfüllen, ist da sogar etwas dran.
jüp