Abbiegen bei Rot erlaubt Neun Städte testen grünen Pfeil nur für Radfahrer

Trotz Rotlicht rechts abbiegen - das erlaubt der grüne Pfeil. An einigen Kreuzungen sollen künftig ausschließlich Radfahrer diesen Vorteil nutzen können.
Grüner Pfeil an einer Ampel

Grüner Pfeil an einer Ampel

Foto: Jan Woitas/ picture alliance / dpa

In neun deutschen Großstädten soll die Einführung eines grünen Pfeils nur für Radfahrer geprüft werden. Derartige Verkehrsschilder werden an einigen Knotenpunkten in Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart aufgestellt, wie die Bundesanstalt für Straßenwesen mitteilte.

Grünpfeil für Radfahrer

Grünpfeil für Radfahrer

Foto: BASt

Das Verkehrsschild mit dem grünen Pfeil rechts neben einer Ampel erlaubt bei Rotlicht das Rechtsabbiegen nach vorherigem Anhalten. Diese Regelung ist seit 1994 Teil der bundesdeutschen Straßenverkehrsordnung. In der DDR wurde der Grünpfeil bereits 1978 eingeführt.

Fußgängerlobby sieht grünen Pfeil kritisch

Die bisherige Regelung ist umstritten. Es herrsche an Kreuzungen mit Grünpfeil erhöhte Unfallgefahr, teilte der Fußgängerfachverband "Fuss e.V." mit und berief sich auf eine Studie. Die Auswertung von 505 Kreuzungen in Deutschland ergab, dass es an den 169 untersuchten Kreuzungen mit grünem Pfeil in drei Jahren 20 Unfälle mit Personenschaden gab. An Kreuzungen ohne Pfeil lag dieser Wert bei 14.

Auch für Autofahrer ist der Nutzen des Grünen Pfeils laut einer Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) gering. Denn der Effekt des Rechtsabbiegens bei Rot verpuffe meist an der nächsten Ampel. "Der Grünpfeil ist daher rein objektiv betrachtet ein überflüssiges Verkehrszeichen", heißt es bei der UDV.

Der Pilotversuch  des Bundesamts für Straßenwesen soll nun untersuchen, ob eine Beschränkung der Regelung auf den Radverkehr die Verkehrssicherheit erhöht. Dafür werden die Grünpfeile an den Kreuzungen der neun Städte mit dem Zusatz "nur Radverkehr" versehen.

Im Jahr 2020 soll dann über eine mögliche Anpassung der Straßenverkehrsordnung entschieden werden. Ähnliche Regelungen, die Radfahrern das Rechtsabbiegen bei Rot ermöglichen, gibt es bereits in Belgien, Frankreich und den Niederlanden.

ene/AFP

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