Luftreinhalteplan Bisherige Fahrverbote in Hamburg unzureichend

Könnte bald verschärft werden: Das Fahrverbot auf der Hamburger Max-Brauer-Allee
Foto: Daniel Bockwoldt/ DPADie Dieselfahrverbote an zwei viel befahrenen Strecken in der Hamburger Innenstadt reichen offenbar nicht aus, um die Luftqualität zu verbessern. Das entschied nun das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt und ordnete eine Überarbeitung des Luftreinhalteplans an. Welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, werde sich aus der schriftlichen Begründung des Urteils ergeben. Diese liege aber noch nicht vor, teilte das Gericht mit.
Hamburg hatte im Sommer vergangenen Jahres als erste Großstadt Diesel-Durchfahrtbeschränkungen an zwei viel befahrenen Straßen im Stadtteil Altona erlassen, um die Stickoxidbelastung zu senken. Diese gelten seither in der Max-Brauer-Allee für Pkw und Lkw - mit Ausnahme von Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6 - und in der Stresemannstraße für Lkw.
Hamburg kann gegen das Urteil vorgehen
Von weiteren Durchfahrtbeschränkungen insbesondere in den Bereichen Habichtstraße sowie dem Straßenkomplex Högerdamm, Spalding- und Nordkanalstraße habe die Stadt dagegen abgesehen, so das Gericht. Der derzeit gültige Luftreinhalteplan gehe für diese Straßen von einer Einhaltung der NO2-Grenzwerte spätestens im Jahr 2025 aus.
Das Gericht entschied nun, dass eine Fortschreibung geboten sei. Bisher gab es aber erst den Tenor seines Urteils bekannt, gegen das Revision beim Bundesverwaltungsgericht möglich ist, wie ein Sprecher erläuterte.
Keine Fahrverbote in Essen
In Essen sind Dieselfahrverbote dagegen vorerst vom Tisch: Hier verständigten sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die nordrhein-westfälische Landesregierung und die Stadt Essen auf einen Vergleich, der kein Dieselfahrverbot im Stadtgebiet oder auf der A40 vorsehe, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster mitteilte (Az. 8 A 4951/18).
Stattdessen könne eine sichere Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwerts im Jahr 2020 mit einem nun vereinbarten Maßnahmenkatalog erwartet werden, teilte die DUH mit. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, würden ergänzende Maßnahmen in den Vergleich aufgenommen, die am Ende auch zu Dieselfahrverboten führen können.
Umweltspur soll Luftqualität in Essen verbessern
Zu den vereinbarten Maßnahmen gehören der DUH zufolge die Hardware-Nachrüstung oder Erneuerung aller in Essen verkehrenden ÖPNV-Busse sowie der kommunalen Nutzfahrzeuge im Jahr 2020. Außerdem sollen der Bahn- und Busverkehr verstärkt und die Infrastruktur für Radverkehr beschleunigt ausgebaut werden.
Zudem soll in der Essener Innenstadt eine Umweltspur eingerichtet, der öffentliche Nahverkehr ausgebaut und die Taktzeit verdichtet werden. Gleichzeitig sollen weniger öffentliche Parkplätze in der Innenstadt mit höheren Parkgebühren die öffentlichen Verkehrsmittel attraktiver machen.
Keine Fahrverbote auf der A40
Mit dem nun geschlossenen Vergleich hat sich das Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erledigt. Das Gelsenkirchener Gericht hatte im November 2018 Fahrverbote in Essen und auf einer Teilstrecke der A40 angeordnet. Für den betroffenen Autobahnabschnitt wurde nun ebenfalls eine Regelung getroffen. Danach sollen laut NRW-Umweltministerium auf der Fernstraße bis zum 31. Dezember 2020 keine konkreten Maßnahmen angeordnet werden, insbesondere keine Fahrverbote. Bis dahin will sich das Land beim Bund um Lösungen bemühen.
Ein konkreter Vorschlag ist, die Deckelung der A40 im Abschnitt mit zu hohen NO2-Werten in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufzunehmen. Falls bis Ende des kommenden Jahres kein Ergebnis vorliegt, seien weitere Gespräche vorgesehen. Die Vergleichsverhandlungen zum Luftreinhalteplan Essen waren die ersten einer ganzen Reihe von Gesprächen, mit denen das Land Nordrhein-Westfalen und die DUH in den kommenden Wochen nach Lösungen für elf weitere NRW-Städte suchen wollen.