Berliner Mobilitätsgesetz Mehr Rechte für Radler

Eine Radfahrerin am Berliner Alexanderplatz
Foto: Wolfgang Kumm/ dpaDas Berliner Abgeordnetenhaus hat Deutschlands erstes Radverkehrs- und Mobilitätsgesetz verabschiedet. Was wird darin geregelt?
Berlin regelt damit das Miteinander von Autos, Fahrrädern, dem öffentlichen Nahverkehr und Fußgängern per Gesetz. Vom ersten Teil, der jetzt verabschiedet wird, profitieren vor allem Fahrradfahrer und der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), später sollen auch noch konkrete Verbesserungen für Fußgänger und den Wirtschaftsverkehr folgen.
Was sieht das Gesetz konkret vor?
Radfahrer sollen sicherer auf den Straßen Berlins unterwegs sein, aber auch für den öffentlichen Nahverkehr sind Neuerungen geplant.
- An allen Hauptverkehrsstraßen sollen ausreichend breite Radwege angelegt werden, auf denen sich Radfahrer gefahrlos überholen können. Diese Wege werden auch baulich von der Fahrbahn und den Gehwegen getrennt.
- Außerdem sind 100 Kilometer Radschnellwege, mehr Abstellanlagen für Räder sowie neue Fahrradparkhäuser geplant. Pro Jahr sollen zusätzlich rund 30 gefährliche Kreuzungen umgebaut werden, um die Zahl der Unfälle mit Radfahrern zu verringern.
- Das Angebot von öffentlichen Verkehrsmitteln soll weiter ausgebaut werden - auch in den Außenbezirken der Stadt.
- Ab 2030 sollen die Busse des ÖPNV vollständig emissionsfrei fahren und die Schadstoffbelastung in Berlin senken.
- Der Kampf gegen zugeparkte Busspuren und Straßenbahngleise wird für die Verkehrsbetriebe durch das Gesetz vereinfacht, sie müssen künftig nicht mehr auf die Polizei warten, um Falschparker abschleppen zu lassen.
- Außerdem soll auch der barrierefreie Ausbau der Haltestellen durch das Gesetz gefördert werden. Auch die Ticketpreise spielen eine Rolle im neuen Gesetz: Menschen mit geringem Einkommen sollen künftig weniger bezahlen.
Was bedeutet das für Autofahrer?
Zunächst einmal, dass der Radverkehr mehr Raum erhält und an Standards angepasst wird, die für Autos seit Jahrzehnten gelten, beispielsweise, dass es ausreichend Stellplätze gibt. Künftig haben Radfahrer, Fußgänger und der ÖPNV Vorrang bei der Verkehrsplanung. Dadurch soll der Verkehr sicherer werden und gleichzeitig mehr Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV oder das Fahrrad bewegt werden. Allerdings erhalten Radfahrer, die im Mittelpunkt des Gesetzes stehen, nicht nur mehr Raum, sondern werden auch stärker kontrolliert: Die Fahrradstaffel der Berliner Polizei soll in Zukunft in ganz Berlin unterwegs sein statt wie bisher nur im Bezirk Berlin-Mitte.
Wie kam das Gesetz zustande?
Die Initiative für das Gesetz kam "von unten": Der "Volksentscheid Fahrrad" wollte ein Radgesetz durchsetzen und sammelte dafür mehr als 100.000 Unterschriften. Auch durch diese Initiative wurde der Radverkehr ein bestimmendes Thema im Berliner Wahlkampf 2016. Anschließend arbeitete die Regierungskoalition aus SPD, Linken und Grünen das Gesetz aus, zur Zufriedenheit der Radinitiative: "Wir haben drei Jahre auf dieses Gesetz hingearbeitet und Deutschlands erstes Radgesetz bekommen. Damit wird Berlin eine Fahrradinfrastruktur wie Kopenhagen oder Amsterdam erhalten", erklärte Heinrich Strößenreuther , einer der Initiatoren des Volksentscheids Fahrrad. Der Verkehrsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat das Gesetz mit den Stimmen der Rot-Rot-Grünen-Regierungskoalition bereits angenommen, CDU, FDP und AfD stimmten geschlossen dagegen. Am Donnerstag wurde es vom Plenum des Abgeordnetenhauses verabschiedet.
Ist das Gesetz für andere Städte von Bedeutung?
Rechtlich gesehen nicht, es gilt nur in Berlin. Allerdings war der Volksentscheid in der Hauptstadt Anstoß für andere Städte, dem Beispiel zu folgen. So gibt es unter anderem in Hamburg, Stuttgart und München Initiativen, die einen Bürgerentscheid für eine fahrradfreundliche Politik anstreben.
Video: Die RADikalen