Urteil zur Handynutzung am Steuer Zeit zu zahlen

Verboten: Mal eben schnell die Uhrzeit ablesen gilt als unerlaubte Handynutzung
Foto: Rocky89/ Getty ImagesZweibrücken - Autofahrer dürfen während der Fahrt nicht die Uhrzeit auf dem Handy ablesen. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden. Nach Auffassung der Richter sei der Blick auf die Uhr eine sogenannte bestimmungsgemäße Nutzung des Handys. Damit liege ein eindeutiger Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, der die Zahlung eines Bußgeldes rechtfertige (Az.: 1 Ss 1/14 ).
Das Gericht hat mit seinem Beschluss die Beschwerde eines Autofahrers als unbegründet verworfen. Der Autofahrer hatte sich dagegen gewandt, dass ihn das Amtsgericht zu einem Bußgeld verurteilt hatte. Er argumentierte, dass er sein Handy während der Fahrt in die Hand genommen habe, um die Uhrzeit abzulesen. Damit habe er das Handy nicht benutzt, so der Verurteilte.
Die Richter aus Zweibrücken widersprachen ihm. Sie betonten, nur das bloße Aufheben oder Umlagern des Handys während der Autofahrt sei straffrei. Sobald ein Autofahrer eine der Funktionen seines Handys nutze, mache er sich strafbar . Eine Ausnahme gelte nur bei ausgeschaltetem Motor.