Abgasskandal Gericht lehnt Opels Eilantrag gegen Rückruf ab

Opel-Werk in Kaiserslautern
Foto: Uwe Anspach/ dpaDer Autohersteller Opel hat vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig eine Niederlage erlitten. Der Konzern hatte mit einem Eilantrag versucht, den sofortigen Rückruf von rund 95.000 Euro-6-Modellen der Typen Zafira, Cascada und Insignia doch noch zu verhindern.
Die Kammer hat nun zumindest den Antrag gegen die unmittelbare Umsetzung abgelehnt. Nach ihrer Ansicht liegen schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Auffassung des KBA zutreffend sei, teilte das Gericht am Montag mit. Die Behörde hatte laut Gericht argumentiert, dass eine andere, freiwillige Rückrufaktion nicht ausreichend sei, "da das für notwendig erachtete Softwareupdate zur Verbesserung der Stickoxidemissionen für mehrere Tausend Fahrzeuge noch ausstehe".
Gericht: Opels Ruf ohnehin schon geschädigt
Dieser Ansicht schlossen sich die Verwaltungsrichter nun an. Der von Opel angeführte "Reputationsschaden" als Folge des Rückrufs sei durch eine "wohl unzureichende Technik" ohnehin bereits eingetreten. Wichtiger sei nun das "öffentliche Interesse an der Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge". Es gelte, die Luftqualität zu verbessern, um Umwelt und Gesundheit zu schützen.
Opel legte Widerspruch gegen den Bescheid ein. Gegen die jetzige Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Opel wird vorgeworfen, ein Steuerprogramm eingesetzt zu haben, das die zusätzliche Stickoxid-Reinigung der Abgase bei hohen Drehzahlen und in einem breiten Bereich von Außentemperaturen herunterregelt. Opel hat die Technik stets verteidigt, weil sie notwendig für den Schutz von Motorbauteilen sei - die Fahrzeuge würden den geltenden Vorschriften entsprechen.
Mit der Ablehnung des Eilantrags rückt für viele Opel-Halter ein Werkstattbesuch nun näher. Welche Auswirkungen ein solcher Eingriff hat, ist umstritten und schwer zu ermitteln.