Punktereform in Flensburg Das ändert sich für Autofahrer

Weniger Punkte, höhere Bußgelder: Ab dem 1. Mai tritt eine Reform des Verkehrssündenregisters in Kraft. Alles soll einfacher und transparenter werden - aber nicht nur das. Temposündern geht es nun verschärft an den Kragen.
Handy am Steuer: Kostet künftig 60 statt 40 Euro Strafe

Handy am Steuer: Kostet künftig 60 statt 40 Euro Strafe

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/ picture alliance / dpa

Hamburg - Alles neu macht der Mai - diese Plattitüde trifft zumindest auf die Verkehrssünderdatei in Flensburg zu. Mit Beginn des neuen Monats, kurz vor der Sommerreisewelle, gilt ein reformiertes Punktesystem für Verstöße im Straßenverkehr.Ex-Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hatte die Änderungen angestoßen, um das Punktesystem "einfacher, gerechter und transparenter" zu machen.

Doch laut Bundesvereinigung deutscher Fahrlehrerverbände (BVF) könnte die Reform noch weitere gravierende Auswirkungen haben: Mehr Verkehrssündern als bisher droht offenbar der Verlust des Führerscheins. "Wir rechnen jährlich mit 500 bis 1000 zusätzlichen Fällen", sagte BVF-Chef Gerhard von Bressensdorf gegenüber den "Ruhr-Nachrichten" . Im Schnitt würden derzeit rund 5000 Führerscheine pro Jahr eingezogen. SPIEGEL ONLINE erklärt die wichtigsten Neuerungen - Punkt für Punkt:

Was ändert sich bei den Punkten?

  • Künftig sammeln Verkehrssünder ein bis maximal drei Punkte statt wie zuvor bis zu sieben Punkte pro Vergehen.
  • Dafür wird der Führerschein bereits bei acht statt 18 Punkten entzogen. Hat ein Autofahrer vier oder fünf Punkte auf dem Konto, wird er schriftlich ermahnt und beim Erreichen jeder weiteren Stufe informiert.

Nach Ansicht von Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen aus dem Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins bedeutet die Reform eine Verschärfung, "weil fast alle Ein-Punkt-Verstöße trotz der von 18 auf 8 Punkte verkürzten Skala Ein-Punkt-Verstöße bleiben."

  • Künftig zählen nur noch Delikte im Sündenregister, welche die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Verstöße wie das Fahren ohne gültige Plakette in einer Umweltzone oder ein fehlendes Kennzeichen werden nicht mehr mit Punkten, sondern nur noch mit Bußgeldern belegt.

Wie schnell verjähren Punkte für alte Verkehrssünden?

  • Punkte für einzelne Verstöße verjähren nun separat. Bisher verhinderte jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden.
  • Nach dem neuen System werden die Punkte jedoch teils später getilgt. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt wie beispielsweise Handy-Telefonieren verjähren nun nach zweieinhalb statt nach zwei Jahren, bei groben Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten bleiben diese fünf statt bisher zwei Jahre auf dem Konto. Bei den Straftaten wie etwa Fahren im Vollrausch oder zu dichtes Auffahren bleibt es bei einer Verjährungsfrist von zehn beziehungsweise fünf Jahren.

Was ändert sich bei den Bußgeldern?

  • Bußgelder werden zum Teil erheblich teurer. Ohne gültige Plakette in der Umweltzone erwischt zu werden, kostet nun beispielsweise 80 statt 40 Euro und das Handy am Steuer 60 statt 40 Euro - ab diesem Betrag gibt es auch Punkte. Bisher lag die sogenannte Eintragungsgrenze bei 40 Euro.

Können Verkehrssünder nach dem neuen Punktesystem weiterhin freiwillig Punkte abbauen?

  • Ja, mit einem sogenannten Fahreignungsseminar ist es möglich, einen Punkt abzubauen - aber nur einmal innerhalb von fünf Jahren und lediglich bis zu einem Stand von fünf Punkten. Die Kosten belaufen sich auf circa 400 Euro. Bisher war es möglich, durch Seminarteilnahme bis zu vier Punkte gutzumachen.

Kann ich meinen Punktestand in Flensburg abfragen?

  • Wer seinen aktuellen Punktestand in der Flensburger Verkehrssünderkartei abfragen will, muss dafür einen Antrag beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) stellen. Wie die Behörde erläutert, ist das auf dem Postweg, über das Internet oder bei einem Besuch im Auskunftspavillon des KBA in Flensburg möglich. Die Abfrage ist kostenlos. Für den Antrag per Post steht auf der Homepage des KBA ein Formular zum Download bereit. 

Was passiert mit den alten Punkten?

  • Die bleiben natürlich erhalten, werden umgerechnet und ins neue System übertragen - mit einer Ausnahme: Bei der Umstellung werden alle Punkte für Verstöße gelöscht, die künftig nicht mehr erfasst werden - etwa das Fahren ohne gültige Plakette in Umweltzonen. Hat ein Autofahrer vier oder fünf Punkte auf dem Konto, wird er schriftlich ermahnt. Ab 8 oder mehr Punkten wird der Führerschein entzogen. Nachfolgend eine Übersicht wie die Umrechnung der Punkte funktioniert:

Punkteüberführung

Alter Punktestand Übertragung ins neue Punktesystem
1 bis 3 1 (Vormerkung)
4 bis 5 2 (Vormerkung)
6 bis 7 3 (Vormerkung)
8 bis 10 4 (Ermahnung)
11 bis 13 5 (Ermahnung)
14 bis 15 6 (Verwarnung)
16 bis 17 7 (Verwarnung)
>=18 8 (Entzug)
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
mhu/dpa

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