Neues Verkehrsschild Regierung will mehr Radwege für E-Bikes freigeben
Elektrofahrrad: "Die Sicherheit ist fragwürdig"
Foto: Rainer Jensen/ picture alliance / dpaTouren mit einem E-Bike können derzeit ein rasches Ende finden: Die Fahrräder mit einem mehr als 250 Watt starken Elektromotor sind von vielen Radwegen verbannt - Ausnahmen gelten nur dann, wenn die Wege mit dem Schild "Mofas frei" gekennzeichnet sind. Geht es nach der Bundesregierung, soll dieses Verbot jedoch bald fallen: Das Bundesministerium für Verkehr werde den Straßenverkehrsbehörden die Freigabe von weiteren Radwegen ermöglichen, indem diese ein Zusatzzeichen "E-Bikes frei" einführen können, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Grünen .
Laut dem Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) wurden 2014 in Deutschland 480.000 Elektroräder verkauft - 70.000 mehr als im Jahr zuvor. 95 Prozent aller dieser verkauften Fahrräder waren sogenannte Pedelecs, die langsamer als E-Bikes sind:
Als Pedelecs gelten laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) alle Räder mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal 250 Watt starken Motoren. Verkehrsrechtlich seien sie als Fahrräder eingestuft - auch dann, wenn sie mit einer sogenannten Anfahrhilfe oder Schiebehilfe bis sechs km/h ausgestattet sind. Somit bestehe kein Mindestalter, keine Versicherungspflicht und keine Führerscheinpflicht - und sie dürfen auf allen Radwegen gefahren werden.
E-Bikes haben dagegen bis zu 500 Watt starke Motoren. Sie können allein mit der Motorleistung bis zu 45 km/h schnell gefahren werden. Mit zusätzlicher Tretkraft sind entsprechend höhere Geschwindigkeiten möglich. Sie bedürften immer mindestens einer Mofa-Prüfbescheinigung, die Fahrer müssten also mindestens 15 Jahre alt sein. Die Räder gelten als Kleinkrafträder, für sie gelte zudem eine Versicherungs- und Helmpflicht. Für diese Räder sollen die neuen "E-Bikes frei"-Schilder eingeführt werden.
Zweifel an der Sicherheit der E-Bikes
Welf Stankowitz, Referatsleiter Fahrzeugtechnik beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) sieht das geplante Vorhaben der Regierung kritisch: Zum einen sei die Begrifflichkeit der Pedelecs und E-Bikes bislang nicht rechtlich geklärt - jeder verstehe etwas anderes darunter. "Außerdem ist es fragwürdig, ob Elektrozweiräder mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h, egal ob mit oder ohne Einsatz der Muskelkraft, der Sicherheit auf Radwegen dienen", sagt Stankowitz.
Die Regierung beruft sich dagegen auf eine Studie der Technischen Universität Chemnitz : Demnach sind E-Bikes zwar deutlich schneller und Pedelecs geringfügig schneller unterwegs als Fahrräder ohne Antrieb. Trotzdem kämen selbst E-Bike-Fahrer nicht häufiger in gefährliche Situationen als Fahrer von Rädern ohne Motor.
Die Arbeiten an der Reform der Straßenverkehrsordnung dauerten noch an, heißt es in der Antwort des Ministeriums an den Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel. Ein genauer Zeitplan liege noch nicht vor.