Rettungsgasse und Handyverbot Härtere Strafen - das kommt auf Verkehrssünder zu

Wer im Stau keine Rettungsgasse bildet, muss künftig hohe Strafen zahlen - sogar Fahrverbote drohen. Zudem hat der Bundesrat das Handyverbot für Autofahrer und Radler verschärft.
Rettungsgasse auf der Autobahn

Rettungsgasse auf der Autobahn

Foto: Peter Steffen/ picture alliance / Peter Steffen/dpa

Autofahrer, die Einsatzwagen von Rettungskräften und Polizei behindern, sollen künftig höhere Geldbußen zahlen. Wer bei stockendem Verkehr etwa auf Autobahnen keine Rettungsgasse für Helfer bildet, muss mindestens 200 Euro berappen. Bisher betrug das Bußgeld lediglich 20 Euro. Im schwersten Fall werden bis zu 320 Euro fällig, verbunden mit einem Monat Fahrverbot. Das sieht eine Verordnung der Bundesregierung vor, die der Bundesrat am Freitag billigte.

Anlass für die Neuregelung waren häufige Beschwerden von Rettungskräften, die bei der Anfahrt zu Unfallstellen durch Gaffer und unaufmerksame Autofahrer aufgehalten wurden. "Es verstreicht regelmäßig wertvolle Zeit, die über Tod oder Leben eines Unfallopfers entscheidet", sagte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD).

Diese Strafe droht künftig bei Handyverstößen

Auch das Hantieren mit Smartphones am Steuer kommt Autofahrer künftig teurer zu stehen:

  • Der Bundesrat stimmte für eine Verschärfung des bestehenden Handyverbots, das vielfach missachtet wird. Für Verstöße werden künftig 100 Euro statt bisher 60 Euro fällig, weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei.
  • Entsteht durch das Hantieren mit dem Handy am Steuer ein Unfall mit Sachbeschädigung, drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot.
  • Werden Fahrradfahrer mit Handy in der Hand ertappt, müssen sie künftig 55 Euro statt bisher 25 Euro zahlen.
  • Das Verbot, das bisher nur Mobil- und Autotelefone nennt, wird zudem auf alle Kommunikationsgeräte wie etwa Tablets und Laptops erweitert.

Außerdem wird ein Verhüllungsverbot in die Straßenverkehrsordnung eingeführt. Untersagt wird damit, dass das Gesicht so verdeckt wird, dass es nicht mehr erkennbar ist. Zuvor hatte der Bundesrat am Freitag bereits die Strafe für illegale Autorennen verschärft.

cst/dpa/afp

Mehr lesen über

Verwandte Artikel

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren