Luftverschmutzung In Stuttgart soll die Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h sinken

Ab 2020 könnte in der Stuttgarter Innenstadt Tempo 40 gelten
Foto: Christoph Schmidt/ dpaDas Regierungspräsidium Stuttgart verschärft den Luftreinhalteplan für die baden-württembergische Landeshauptstadt. Ab 2020 soll für die gesamte Innenstadt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von höchstens 40 km/h gelten. In vielen Bereichen darf weiterhin nur mit maximal 30 km/h gefahren werden.
Das Tempolimit soll das Verkehrsaufkommen verringern und so Emissionen senken, berichtet die "Stuttgarter Zeitung" . Die Behörde bestätigte den Plan dem SPIEGEL. Die Begrenzung gilt den Angaben zufolge auch für Elektroautos, obwohl diese gar keine Abgase ausstoßen. Die Begründung der Behörde: Ein fließender Verkehr sei nur dann möglich, wenn alle Fahrzeuge dieselbe Geschwindigkeit haben.
Die Regelung ergänzt Fahrverbote, die ebenfalls ab 2020 für Euro-5-Diesel auf vier stark befahrenen Straßen eingeführt werden. Insbesondere sollen Ausweichrouten unattraktiver werden, auf denen Autofahrer die neuen Fahrverbotsabschnitte umgehen könnten. Diese gelten auf der Heilbronner Straße, Hohenheimer Straße, Hauptstätter Straße und der Straße Am Neckartor.
Regierungspräsidium bereitet weitere Maßnahmen vor
Weiterhin plant das Präsidium mehr kostenpflichtige Parkplätze. Kostenlose Abstellmöglichkeiten soll es am Straßenrand kaum noch geben.
Für den Fall, dass der Stickstoffdioxidgrenzwert von durchschnittlich 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahr 2020 nicht erreicht wird, bereitet die Behörde weitere Schritte vor. Die vierte Stufe des Luftreinhalteplans sieht dann statt Fahrverboten in einzelnen Straßen auch ganze Fahrverbotszonen für Autos mit Dieselmotor mit Euro 5 und weniger vor. Eine solche Zone gibt es in Stuttgart bisher für Dieselautos der Norm Euro 4 und schlechter.
Zuletzt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) den Druck auf die Landespolitiker erhöht, Fahrverbotszonen für Euro-5-Diesel einzurichten. Die Organisation stellte dazu einen Antrag auf Zwangshaft gegen Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung.