Gerichtsentscheid Bürger dürfen Fotos von falsch parkenden Autos der Polizei schicken

Falschparker auf Fußweg: Ein Foto von dem Fahrzeug zu machen und der Polizei zu schicken, ist laut dem Verwaltungsgericht Ansbach rechtens
Foto: Gottfried Czepluch / IMAGODarf man Autos von Falschparkern fotografieren, um die Ordnungswidrigkeit bei einer Anzeige zu beweisen? Ja, hat nun das Verwaltungsgericht Ansbach in zwei Urteilen entschieden. Es gab zwei Klagen von Fahrradfahrern statt, die wegen der Fotos Verwarngebühren in Höhe von 100 Euro zahlen sollten.
Das Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) hatte das Fotografieren von Falschparkern gerügt, es sah darin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Nach der ist das Übersenden von digitalen Bildaufnahmen im Grundsatz eine Datenverarbeitung, für die ein berechtigtes Interesse bestehen müsse. Und dieses Interesse sah das Landesamt bei den Fahrradfahrern nicht als gegeben an. Für die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit genüge die Angabe des Kfz-Kennzeichens samt Tatort und Tatzeit.
Ein Kläger führte vor Gericht aber an, dass ohne fotografischen Beleg im Zweifel Aussage gegen Aussage stehe. Der Mann wurde bei seiner Klage von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt.
Die DUH sieht in der Entscheidung des mittelfränkischen Gerichts ein »Grundsatzurteil«. In einer Mitteilung schreibt sie: »Die DUH fordert ein sofortiges und dauerhaftes Ende der Schikanen gegen betroffene Bürgerinnen und Bürger durch bayerische Behörden.«
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Bei der Fahrrad- und Fußgängerlobby wurden die beiden Entscheidungen freudig aufgenommen. »Gute Nachricht aus Ansbach«, kommentierte dort der Verband Fuss e.V. »Menschenleben retten endlich legalisiert – danke an alle, die das durchgefochten haben«, schrieb Autorin und Aktivistin Katja Diehl auf Twitter. Sie spielte damit offensichtlich darauf an, dass Falschparker oft nicht nur lästig für Fußgänger sind, sondern Menschen ihretwegen auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
Vor allem in dicht bebauten Innenstadtquartieren sorgen Menschen, die ihre Autos auf Gehwegen parken, oft für Konflikte. Häufig wird diese Praxis von den Ordnungsbehörden geduldet, obwohl für Fußgänger und mitunter für Rettungskräfte kaum noch Platz bleibt. Ein Problem dabei: Autos werden stetig breiter . Viele Umweltschützer hoffen, dass das Urteil in Ansbach nun dazu führt, dass die Polizei Anzeigen ernster nimmt – und mehr Fahrzeuge abschleppt.
Die genaue Urteilsbegründung liegt allerdings noch nicht vor. Die Urteile sind zudem noch nicht rechtskräftig.