Trotz Gerichtsbeschlusses Berlin entfernt Pop-up-Radwege vorerst nicht

Die kurzfristig eingerichteten Pop-up-Radwege in Berlin müssen nach einem Gerichtsbeschluss weichen. Der Berliner Senat will aber erst einmal auf das Urteil der nächsten Instanz warten.
Pop-up-Radwege wie hier am Halleschen Ufer in Berlin wurden nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin rechtswidrig eingerichtet

Pop-up-Radwege wie hier am Halleschen Ufer in Berlin wurden nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin rechtswidrig eingerichtet

Foto: Paul Zinken / dpa

Trotz seiner Niederlage vor dem Verwaltungsgericht will der Berliner Senat die während der Corona-Pandemie angelegten Pop-up-Radwege vorerst nicht entfernen. Voraussichtlich in der kommenden Woche will die Verkehrssenatsverwaltung beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Eilbeschluss einlegen, wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg  unter Berufung auf einen Sprecher der Senatsverwaltung berichtete. Bereits zuvor hatte diese mitgeteilt, dabei erreichen zu wollen, dass die Beschwerde eine aufschiebende Wirkung hat.

Verwaltung hätte Gefahrenlage geltend machen müssen

Das würde bedeuten, dass die temporären Radstrecken vorerst nicht entfernt werden müssen. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte zuvor mitgeteilt, es habe "ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit" der Wege. Es verpflichtete die Senatsverwaltung, die entsprechende Beschilderung zu entfernen. Als Begründung teilte das Gericht mit, der Senat hätte vor der Einrichtung eine konkrete Gefahrenlage geltend machen müssen.

Die Senatsverwaltung von Senatorin Regine Günther (Grüne) gab laut Gericht zur Begründung für die Fahrradspuren an, in der Pandemie sei es erforderlich, die systemrelevante Mobilität zu gewährleisten. Dass ein Großteil der Berliner kein Auto habe und der Mindestabstand in öffentlichen Verkehrsmitteln kaum einzuhalten sei, rechtfertige die Einrichtung der Radwege, für die an vielen Stellen dem Autoverkehr eine Spur weggenommen wurde.

ene/AFP
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