Entscheidung in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde für allgemeines Tempolimit abgewiesen
Weiterhin nur ausnahmsweise: Straßenschild zeigt 100 km/h als Höchstgeschwindigkeit an
Foto: Rainer Keuenhof / Manngold / IMAGODas Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde für die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen abgewiesen. Die Beschwerdeführer hätten ein verfassungswidriges Unterlassen des Gesetzgebers nicht ausreichend dargelegt, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (Az: 1 BvR 2146/22). Insbesondere hätten sie nicht aufgezeigt, dass gerade das Tempolimit nötig sei, um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen und ihre Freiheitsrechte zu wahren.
Die Beschwerdeführer wandten sich insgesamt gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland. Das Unterlassen ausreichender Maßnahmen verstoße gegen das Klimaschutzgebot, das laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 auch in Artikel 20a des Grundgesetzes begründet ist. Beispielhaft forderten sie daher ein Tempolimit auf Autobahnen als schnell wirksamen Schritt, um die CO₂-Emissionen im Verkehr auf das gesetzlich erlaubte Maß zu senken.
Die Karlsruher Richter führten in ihrem bereits am 15. Dezember 2022 gefassten Beschluss aus, das Ziel der Herstellung von Klimaneutralität gelte in allen Abwägungsentscheidungen des Staates, auch für den Gesetzgeber. Mit fortschreitendem Klimawandel gewinne es noch weiter an relativem Gewicht. Die Beschwerdeführer hätten aber nicht belegt, dass ohne Tempolimit die Klimaziele nicht erreicht werden könnten.
Fahrberichte, Analysen, aktuelle Nachrichten: So verpassen Sie keine Artikel aus der Rubrik Mobilität des SPIEGEL.
Die Beschwerde gründete sich auf der Annahme, das dem Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 zugewiesene Emissionsbudget werde überschritten. Ein Verzicht auf das Tempolimit heute werde daher »am Ende dieses Jahrzehnts zu erheblichen Freiheitsbeschränkungen « führen.
Im Jahr 2021 hatte der deutsche Verkehrssektor erstmals das Ziel für die zulässigen Emissionen um rund drei Millionen Tonnen CO₂ überschritten. 2022 wuchs die Lücke weiter auf elf Millionen Tonnen, schätzt die Denkfabrik Agora Energiewende. Die Bundesregierung konnte sich bislang nicht auf ein Sofortprogramm für den Klimaschutz im Verkehr einigen. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) äußerte bei einem Fernsehauftritt in der vergangenen Woche, die bereits vorgeschlagenen Maßnahmen würden ausreichen.
Stephan Weil fordert Tempo 130
Ebenfalls am Dienstag hatte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil seine Forderung nach einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung auf deutschen Autobahnen bekräftigt. »In jedem Fall muss der Mobilitätssektor stärker zur CO₂-Reduzierung beitragen. Dabei würde ein Tempolimit helfen«, sagte der SPD-Politiker, der in der Vergangenheit bereits für eine Höchstgrenze von 130 km/h plädiert hatte, der »Neuen Osnabrücker Zeitung« (NOZ).
Sowohl SPD als auch Grüne hatten dies in ihren Programmen zur Bundestagswahl gefordert. In den Verhandlungen zur Bildung der Ampelkoalition mit der FDP wurde ein Tempolimit jedoch von vornherein ausgeschlossen.
Nach Berechnungen des Umweltbundesamts von 2021 würde ein bundesweites generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen die gesamten CO₂-Emissionen von Autos und leichten Nutzfahrzeugen um rund 2,7 Prozent senken. Bei 100 km/h läge die Minderung bei 5,7 Prozent. Deutlich reduziert würden demnach auch die Zahl der Verkehrstoten sowie der Lärm. Fast zwei Drittel der Deutschen sprächen sich für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen aus. In anderen europäischen Ländern ist das längst üblich.