Schlappe für Autoindustrie EuGH-Gutachten stuft Abgassoftware als illegal ein

Der Abgasskandal ist für die Autoindustrie womöglich noch lange nicht ausgestanden. Am EuGH droht ein Urteil, das Autofahrern neue Klagen in Milliardenhöhe ermöglicht.
Abschalteinrichtungen sind laut einem Gutachten für den EuGH verboten

Abschalteinrichtungen sind laut einem Gutachten für den EuGH verboten

Foto: Julian Stratenschulte/ picture alliance / dpa

Autoherstellern droht im Dieselskandal vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Schlappe mit unabsehbaren Folgen. Die zuständige EuGH-Gutachterin kommt zu dem Schluss, der Einsatz von "Abschalteinrichtungen" sei nach EU-Recht verboten.

Das Urteil ist richtungsweisend für laufende Prozesse gegen die Autohersteller und eröffnet womöglich neue Klagemöglichkeiten. Einzelne Kanzleien riefen Autofahrer unmittelbar nach Bekanntwerden des Gutachtens zu juristischen Schritten auf und erwarten neue Prozesse mit einem Gesamtstreitwert in Milliardenhöhe.

Im September 2015 hatte Volkswagen nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Der deutsche Hersteller hatte die Software bestimmter Motoren so eingestellt, dass die Abgasreinigung unter bestimmten Umständen deutlich weniger giftige Stickoxide (NOx) herausfiltert als in offiziellen Tests auf dem Prüfstand.

Auch andere Hersteller hatten eingeräumt, die Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen zu drosseln. Dieses sogenannte Thermofenster solle den Motor schützen und sei deshalb legal. Kritiker vermuteten hingegen, dass Hersteller lediglich bei der Abgastechnik sparen wollten.

Gezerre um das Thermofenster

Seitdem geht es juristisch um die Frage, wann eine verbotene Abschalteinrichtung vorliegt und in welchen Fällen eine Verwendung ausnahmsweise zulässig sein könnte. Generalanwältin Eleanor Sharpston kommt in ihrem Gutachten zu dem eindeutigen Schluss, dass der Einsatz der Abschaltsoftware nach EU-Recht verboten ist. Zudem plädiert sie dafür, die im EU-Recht vorgesehene Genehmigung von Ausnahmen von dem Verbot eng auszulegen.

Das Gutachten ist allerdings noch kein Urteil - dieses dürfte erst in einigen Wochen folgen (Rechtssache C-693/18). Allerdings folgt der Europäische Gerichtshof bei seinen Entscheidungen meist den Rechtsgutachten der Generalanwälte, weshalb das heutige Gutachten als Vorentscheidung betrachtet werden kann.

Anlass des Verfahrens ist ein Fall aus Frankreich. Dort wird gegen einen Hersteller von Dieselfahrzeugen wegen arglistiger Täuschung ermittelt. Eine Software in seinen Fahrzeugen hatte erkannt, ob der Wagen für Zulassungstests im Labor geprüft wurde. In dem Fall lief die sogenannte Abgasrückführung. So wurden im Test die entsprechenden Euro-Grenzwerte eingehalten. Im Normalbetrieb wurde die Abgasrückführung dann aber gedrosselt. Der Effekt war mehr Motorleistung, aber auch höhere Stickoxidwerte.

Gutachten hat Folgen für laufende Prozesse

Das Gutachten dürfte laufende Prozesse gegen Autohersteller beeinflussen. So will der Bundesgerichtshof am 5. Mai die erste höchstrichterliche Entscheidung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bekannt geben. In dem Fall geht es um den Besitzer eines VW-Sharan. Er fordert von Volkswagen eine Rückzahlung der Kaufsumme von rund 31.000 Euro.

Dagegen hat sich Volkswagen mit einem Großteil der über 260.000 Autofahrer, die sich einer Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, bereits auf einen Vergleich geeinigt. Insgesamt haben rund 235.000 Kläger einer Entschädigungszahlung zugestimmt, woraufhin der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) heute seine Musterfeststellungsklage gegen VW zurückgenommen hat. Je nach Alter und Typ des Fahrzeugs sollen Kunden ab dem 5. Mai mit Beträgen zwischen 1350 und 6250 Euro entschädigt werden.

cfr/dpa
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten