Elon Musk bittet um Ausnahmegenehmigung Transporter für Tesla sollen auch sonntags fahren dürfen

Damit die Lkw auch sonntags zur Gigafactory rollen können, hat Tesla beim Land Brandenburg und dem Bund um eine Ausnahme für das Sonntagsfahrverbot gebeten. Die Beamten sind zögerlich.
Tesla-Gründer Musk beim Besuch der Gigafactory in Grünheide (Brandenburg)

Tesla-Gründer Musk beim Besuch der Gigafactory in Grünheide (Brandenburg)

Foto: Patrick Pleul / dpa

Dieser Tage sieht es so aus, als bekommt Unternehmenschef Elon Musk überall den roten Teppich ausgerollt. Bei der Unionsklausur lauschten die Abgeordneten den Visionen des Erfinders. Vor den Toren der Hauptstadt hielt Musk dann Hof auf der Baustelle seiner Gigafactory. Dort stehen bereits erste Hallen, ein Richtfest soll gefeiert werden. Doch offensichtlich wird Musk nicht jeder Wunsch erfüllt.

Der Autokonzern Tesla soll beim Land Brandenburg um eine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot nachgefragt und dazu bereits Gespräche mit den zuständigen Ministerien geführt haben, heißt es aus der Landesregierung gegenüber dem SPIEGEL. Es geht konkret um den Lkw-Verkehr zu dem im Bau befindlichen Werk in Grünheide südlich von Berlin. Lastwagen, die zur Gigafactory von Gründer Elon Musk fahren, sollen auch am Sonntag Bundesstraßen und Autobahnen nutzen dürfen.

DER SPIEGEL 37/2020

Frust und Freiheit

Job, Familie, Wohnen: Wie das Homeoffice unsere Welt verändert

Zur Ausgabe

Die Beamten der Landesregierung wollen sich in der Sache beim Bundesverkehrsministerium rückversichern. Noch ist der Fall nicht entschieden. Allerdings ist man sowohl in Berlin als auch in Potsdam eher ablehnend, den Musk-Leuten eine Sonderbehandlung zu gewähren, zumal es sich bei den Lkw um konventionelle, mit Diesel betriebene Fahrzeuge handeln soll. Die Gigafactory soll bereits im kommenden Jahr ihre Produktion aufnehmen.

Die Produktionsstätte ist sowohl über einen Bahnanschluss, über einen nahegelegenen Binnenwasserhafen sowie Autobahnen zu erreichen. Die zentrale Lage war eine der Gründe, warum Tesla die Standortentscheidung gefällt hatte.

gt
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten