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Lastentransport ohne Pkw Verkehrsminister Wissing plant 50-Kilo-Limit für Fahrradanhänger

Kinder und Lasten per Rad zu transportieren, soll sicherer werden: Das Verkehrsministerium kündigt neue Regeln für Anhänger an. Hersteller warnen, der Verzicht aufs Auto werde damit grundlos erschwert.
Radfahrer mit Anhänger in Berlin

Radfahrer mit Anhänger in Berlin

Foto: snapshot-photography / IMAGO

Das Verkehrsministerium von Volker Wissing (FDP) bereitet eine strenge Regulierung von Fahrradanhängern vor. Man plane, die höchstzulässige Gesamtmasse eines hinter einem Fahrrad mitgeführten ungebremsten Anhängers grundsätzlich auf 50 Kilogramm zu begrenzen, erklärte ein Sprecher dem SPIEGEL. Die neue Vorschrift solle in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen werden, um die Sicherheit für Radfahrer und alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Damit bestätigte das Ministerium Angaben des Münchner Anhängerentwicklers Peter Hornung-Sohner mit seiner Manufaktur »Hinterher«. Hornung-Sohner sieht in der Neuregelung eine »massive Verschärfung«  und warnt: Bei einem angenommenen Eigengewicht des Trailers von 15 Kilogramm werde das Limit beim Transport von zwei älteren Kindern oder zwei Bierkästen schnell überschritten. Legal wären die Anhänger dann nur noch mit eigenem Auflaufbremssystem, was aber die Produkte spürbar verteuern würde. Das stehe »in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Gefahren«.

Hornung-Sohner kritisiert, die gesetzliche Regelung werde »die Rolle des Autos als einziges ernst zu nehmendes Transportmittel für Bürger auf Jahre festzementieren«. Von den neuen Regeln seien die Branchenvertreter nur mündlich informiert worden – mit der Aussicht, dass sich daran nichts mehr ändern lasse.

Der Fahrradclub ADFC erklärte, er setze sich dafür ein, dass das zulässige Gesamtgewicht ungebremster Anhänger nicht zu niedrig angesetzt werde. Er verwies auf einen Referentenentwurf  des Ministeriums zur Reform der StVZO, zu dem der ADFC und andere Verbände bereits im vergangenen Jahr Stellung genommen hatten. Darin sei die Gewichtsvorgabe nicht enthalten.

Fünf Jahre Übergangsfrist

Der Ministeriumssprecher begründete die beabsichtigte Korrektur mit wissenschaftlichen Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Diese seien noch nicht abgeschlossen gewesen, als der StVZO-Entwurf veröffentlicht wurde. Die vorgesehenen Anpassungen stünden im Einklang mit »aktuellen und einschlägigen Normen für Fahrradanhänger«. Tatsächlich werden solche Gewichtslimits oder eigene Bremssysteme schon länger empfohlen, sind bislang aber nicht gesetzlich verbindlich.

Auch die Unfallforschung der Versicherer (UDV) spricht sich für eigene Bremsen aus, die ein Querstellen der Anhänger verhindern. Grundsätzlich seien Kinderfahrradanhänger schon sehr sicher, erklärte UDV-Leiterin Kirstin Zeidler im März zu einer Studie. Die schützende stabile Fahrgastzelle und feste Gurtsysteme empfahl sie als Vorbild, um etwa Lastenräder weiterzuentwickeln. Anhänger hätten jedoch eigene Probleme, vor allem seien sie anfällig für Unfälle beim Abbiegen.

Laut dem Verkehrsministerium könne die erlaubte Gesamtmasse von Anhängern künftig auch 60 statt 50 Kilogramm erreichen, wenn die Verbindung auf Höhe der Hinterradachse des Fahrrads befestigt ist. Die Hersteller der Anhänger sollen selbst zertifizieren dürfen, ob sie die Vorgaben einhalten. Zudem würden die Regeln nur für neu in den Verkehr gebrachte Fahrradanhänger gelten, mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren nach Inkrafttreten der StVZO-Reform. Eine Vorschrift für die maximale Breite von Fahrrädern oder Anhängern, vor der »Hinterher« ebenfalls warnte, sei »derzeit nicht geplant«.

ahh