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CO₂-Abgabe Bundestag beschließt höhere Lkw-Maut ab 1. Dezember

Der Transport von Waren mit Diesel-Lkw wird bald deutlich teurer, der Umstieg auf Elektro attraktiver. Der Bundestag hat eine Klimareform der Lkw-Maut beschlossen. Die soll auch der Bahn helfen.
Brücke mit Sensoren zur Erfassung der Lkw für die Maut an Autobahn A3: Weg vom Diesel

Brücke mit Sensoren zur Erfassung der Lkw für die Maut an Autobahn A3: Weg vom Diesel

Foto: Jochen Tack / IMAGO

Die Lkw-Maut auf Bundesstraßen und Autobahnen soll ausgeweitet werden und künftig auch mehr Geld für Investitionen in die Schiene einbringen. Der Bundestag beschloss am Freitag ein Gesetz von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP), das zum 1. Dezember einen zusätzlichen CO₂-Aufschlag bei der Nutzungsgebühr einführt. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Ampelfraktionen SPD, Grüne und FDP angenommen. CDU, CSU und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich.

Besonders klimaschädliche Lastwagen werden künftig mehr Maut zahlen müssen als andere. Dafür soll ab dem 1. Dezember 2023 ein Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO₂ eingeführt werden. Emissionsfreie Lkw, die etwa batterieelektrisch oder mit Wasserstoff angetrieben werden, sind bis Ende 2025 von der Maut befreit. Die bisherige Ausnahmeregel für Fahrzeuge mit Erdgasantrieb entfällt hingegen zum Jahreswechsel.

Zum 1. Juli 2024 soll die Mautpflicht auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen gelten. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen bleiben sollen aber Fahrten von Handwerksbetrieben.

Von der Straße für die Schiene

Damit setzt Deutschland eine Vorgabe aus der EU-Wegekostenrichtlinie um, die ab Ende März 2024 gilt: Mitgliedstaaten, die eine Lkw-Maut erheben, müssen diese künftig nach CO₂-Ausstoß staffeln. Auch die bisherige deutsche Ausnahme für Lastwagen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen wäre künftig europarechtlich nicht mehr zulässig.

Von 2024 bis 2027 erwartet die Regierung durch die Reform Mehreinnahmen von 30,5 Milliarden Euro. Dabei soll auch die Verwendung der Mittel neu geregelt werden. Die Hälfte der Mauteinnahmen soll weiter zweckgebunden in Verbesserungen der Bundesfernstraßen fließen. Neu ist, dass der Rest diesem bisher geschlossenen Finanzierungskreislauf von der Straße in die Straße entzogen wird. Er ist überwiegend für »Maßnahmen aus dem Bereich Bundesschienenwege« vorgesehen, soll also die Lücke zum gewaltigen Sanierungsbedarf der Bahn schließen helfen.

Mit zusätzlichen Investitionen aus dem Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds will die Koalition ihr Versprechen erfüllen, deutlich mehr in die Schiene als in die Straße zu investieren. Das gelang ihr bisher aus regulären Haushaltsmitteln nicht.

Heftige Kritik von Speditionen

Zugleich hofft die Ampel, dass die Mauterhöhung das Umrüsten auf klimafreundlichere Antriebe beschleunigt und das Ziel näherbringt, bis 2030 ein Viertel des Güterverkehrs über die Bahn abzuwickeln – was die Einnahmen wiederum senken könnte, wenn weniger Diesellastwagen fahren.

Heftige Kritik kam vorab vom Logistikverband BGL, der eine »annähernde Verdopplung« der Lkw-Maut monierte. Bei den mittelständischen Transport- und Logistikunternehmen herrsche darüber »Fassungslosigkeit«, erklärte der Verband. Am Markt gebe es kaum emissionsfreie Lkw und keine entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur – so bleibe den Speditionen kaum eine andere Wahl, als die höheren Kosten zu zahlen und über den Handel als höhere Warenpreise an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben.

Die Lkw-Maut wird seit 2005 auf den Autobahnen kassiert und wurde dann schrittweise auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Die Einnahmen für den Bund liegen in diesem Jahr voraussichtlich bei knapp acht Milliarden Euro.

Pkw-Maut abgewickelt

Mit dem Gesetz wird auch die Abwicklung der gescheiterten Pkw-Maut fortgesetzt, indem das nie angewendete Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut von 2015 aufgehoben wird. Eine Fortgeltung des Gesetzes würde dem Grundsatz widersprechen, dass nur Rechtsnormen in Kraft sind, die Anwendung finden, heißt es zur Begründung. Die Pkw-Maut – ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen Bundesregierung – war 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig gestoppt worden.

Die Maut wurde von den Koalitionsfraktionen zusammen mit anderen Verkehrsgesetzen vereinbart, die am Freitag ebenfalls auf der Tagesordnung stehen: einer beschleunigten Planung von Infrastrukturprojekten wie Bahn- oder Autobahnstrecken sowie einer Reform des Straßenverkehrsgesetzes.

ahh/dpa/AFP