Fragwürdiges Assistenzsystem Tesla lenkt »wie ein betrunkener Fahranfänger« – Konzern soll Model 3 zurückkaufen

Model 3: Gericht verurteilte Tesla, den Kaufpreis von knapp 69.000 Euro zurückzuerstatten
Foto: Alex Plavevski / epaDer Elektroautopionier Tesla musste vor dem Landgericht Darmstadt eine empfindliche Niederlage einstecken. Ein Halter eines Model-3-Fahrzeugs erhob gegen den US-Konzern schwere Vorwürfe: Sein Fahrassistenzsystem, das Tesla als »Volles Potenzial für autonomes Fahren« vermarktet, weise Mängel auf. Ihm sei ein Softwarepaket für 6300 Euro verkauft worden, das mit der in seinem Auto verbauten Hardware nicht kompatibel sei.
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Die Folge: Assistenzfunktionen wie das automatische Überholen von langsameren Fahrzeugen auf der Autobahn funktionierten nicht. Das Lenkverhalten bei Ein- und Ausfahrten oder Autobahnkreuzen sei schwammig und gleiche dem eines »betrunkenen Fahranfängers«. Ampeln und Stoppschilder würden nicht erkannt.
Für Klägeranwalt Christoph Lindner, nach eigenen Angaben selbst Tesla-Fahrer, handelt es sich um einen Präzedenzfall. Er sieht in dem Urteil ein Signal, dass der US-Hersteller »für selbstbewusst proklamierte Produkteigenschaften auch rechtlich einstehen muss«.

Bedingt anführbereit
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Tatsächlich geriet der US-Konzern wegen seiner vollmundigen Versprechen in Bezug auf das autonome Fahren immer wieder in die Kritik. Tesla verkauft Kundinnen und Kunden Softwarepakete, deren Funktionalitäten teils erst in der Zukunft verfügbar sind.
In Bezug auf den Prozess erklärt der US-Konzern, ihm sei keine Fehlfunktion von Software oder Hardware am Fahrzeug bekannt, die nicht durch eine Reparatur hätte behoben werden können. Die nötige Aufrüstung auf den neuesten Hardware-Stand wäre laut Tesla kostenfrei erfolgt. Systeme und Features funktionierten wie vorgesehen und in Übereinstimmung mit den derzeitigen Regularien zum autonomen Fahren in Deutschland.
Das Gericht verurteilte Tesla jedoch, den Kaufpreis von knapp 69.000 Euro zurückzuerstatten. Der Konzern habe fahrlässig gehandelt, indem er »eine Software veräußerte, deren Funktion nicht verwendet werden konnte, ohne dass zumindest eine Nachrüstung notwendig ist«. Tesla hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.