Zur Ausgabe
Artikel 35 / 70

Fragwürdiges Assistenzsystem Tesla lenkt »wie ein betrunkener Fahranfänger« – Konzern soll Model 3 zurückkaufen

Das US-Unternehmen Tesla hat vor einem deutschen Gericht eine empfindliche Niederlage erlitten. Der Konzern soll einem Model-3-Fahrer den Kaufpreis erstatten – weil das automatisierte Fahren nicht richtig funktioniert habe.
aus DER SPIEGEL 13/2022
Model 3: Gericht verurteilte Tesla, den Kaufpreis von knapp 69.000 Euro zurückzuerstatten

Model 3: Gericht verurteilte Tesla, den Kaufpreis von knapp 69.000 Euro zurückzuerstatten

Foto: Alex Plavevski / epa

Der Elektroautopionier Tesla musste vor dem Landgericht Darmstadt eine empfindliche Niederlage einstecken. Ein Halter eines Model-3-Fahrzeugs erhob gegen den US-Konzern schwere Vorwürfe: Sein Fahrassistenzsystem, das Tesla als »Volles Potenzial für autonomes Fahren« vermarktet, weise Mängel auf. Ihm sei ein Softwarepaket für 6300 Euro verkauft worden, das mit der in seinem Auto verbauten Hardware nicht kompatibel sei.

Immer auf dem Laufenden bleiben?

Fahrberichte, Analysen, aktuelle Nachrichten: So verpassen Sie keine Artikel aus der Rubrik Mobilität des SPIEGEL.

So aktivieren Sie Ihre Benachrichtigungen

Die Folge: Assistenzfunktionen wie das automatische Überholen von langsameren Fahrzeugen auf der Autobahn funktionierten nicht. Das Lenkverhalten bei Ein- und Ausfahrten oder Autobahnkreuzen sei schwammig und gleiche dem eines »betrunkenen Fahranfängers«. Ampeln und Stoppschilder würden nicht erkannt.

Für Kläger­anwalt Christoph Lindner, nach eigenen Angaben selbst Tesla-Fahrer, handelt es sich um einen Präzedenzfall. Er sieht in dem Urteil ein Signal, dass der US-Hersteller »für selbst­bewusst proklamierte Produkteigenschaften auch rechtlich einstehen muss«.

Aus: DER SPIEGEL 13/2022

Bedingt anführbereit

Im Wahlkampf präsentierte sich der Kandidat Olaf Scholz als optimal gerüstet für eine Kanzlerschaft. Doch konfrontiert mit Krieg, Rohstoffmangel und der Coronapandemie, wirkt der Regierungschef blass und unsicher. Porträt eines Mannes, der ewig im Geschäft ist, sich aber neu erfinden muss.

Lesen Sie unsere Titelgeschichte, weitere Hintergründe und Analysen im digitalen SPIEGEL.

Zur Ausgabe

Tatsächlich geriet der US-Konzern wegen seiner vollmundigen Versprechen in Bezug auf das autonome Fahren immer wieder in die Kritik. Tesla verkauft Kundinnen und Kunden Softwarepakete, deren Funktionalitäten teils erst in der Zukunft verfügbar sind.

In Bezug auf den Prozess erklärt der US-Konzern, ihm sei keine Fehlfunktion von Software oder Hardware am Fahrzeug bekannt, die nicht durch eine Reparatur hätte behoben werden können. Die nötige Aufrüstung auf den neuesten Hardware-Stand wäre laut Tesla kostenfrei erfolgt. Systeme und Features funktionierten wie vorgesehen und in Überein­stimmung mit den derzeitigen Regularien zum autonomen Fahren in Deutschland.

Das Gericht verurteilte Tesla jedoch, den Kaufpreis von knapp 69.000 Euro zurückzuerstatten. Der Konzern habe fahrlässig gehandelt, indem er »eine Software veräußerte, deren Funktion nicht verwendet werden konnte, ohne dass zumindest eine Nachrüstung notwendig ist«. Tesla hat gegen das Urteil Be­rufung eingelegt.

sh

Mehr lesen über

Zur Ausgabe
Artikel 35 / 70
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren