Manipulierte Diesel-Pkw BGH spricht VW-Kunden Schadensersatz zu

VW-Zentrale in Wolfsburg
Foto:Jan Huebner/Taeger/ imago images/Jan Huebner
VW-Kunden steht im Dieselskandal grundsätzlich Schadensersatz zu. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in einem ersten VW-Verfahren ein Urteil, in dem einem Kunden des Herstellers Schadensersatz zugesprochen worden war. Allerdings muss er sich demnach die Nutzung des Wagens anrechnen lassen.
Die Entscheidung des BGH ist für viele weitere Kläger relevant. Derzeit sind nach VW-Angaben bundesweit noch rund 60.000 Dieselklagen bei Gerichten anhängig, also nicht rechtskräftig entschieden oder per Vergleich beendet. Für einen Großteil dieser Verfahren dürfte das BGH-Urteil eine wichtige Richtschnur sein. Denn die zentrale Frage, ob den Käufern Schadensersatz zusteht oder nicht, wurde von den unteren Instanzen bisher völlig unterschiedlich beantwortet.
Der Bundesgerichtshof stellte nun fest, VW habe eine gezielte Täuschungsstrategie angewandt. Das Verhalten des Konzerns sei als "sittenwidrig zu qualifizieren", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters.
VW hatte jahrelang Abgasreinigungssysteme in seine Fahrzeuge eingebaut, die nur auf dem Prüfstand gut funktionierten. Im Straßenverkehr schalteten sie dagegen oft ab, sodass die Motoren hohe Schadstoffmengen ausstießen. Viele Städte verhängten deshalb Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge.
Urteil als wichtige Richtschnur
Im konkreten Fall (Az. VI ZR 252/19) hatte der Besitzer eines gebrauchten VW Sharan aus Rheinland-Pfalz geklagt. Er sah sich von Volkswagen getäuscht und wollte den kompletten Kaufpreis von knapp 31.500 Euro wiederhaben.
Volkswagen bestritt, dass den Käufern durch die illegale Abgastechnik überhaupt ein Schaden entstanden sei. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass dem Kunden Schadensersatz zusteht, allerdings mit Abzug einer sogenannten Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
Der Autohersteller hat nach dem Urteil des BGH zu grundsätzlichem Schadensersatzanspruch im Dieselskandal angekündigt, viele der klagenden Kunden zu entschädigen. Man werde Einmalzahlungen als "pragmatische und einfache Lösung" anbieten, erklärte der Konzern. "Wie hoch diese sein werden, hängt vom Einzelfall ab." Der Autobauer will weitere Verfahren "im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah beenden" und mit entsprechenden Vorschlägen auf diese zugehen, wie es hieß.
Keine Auswirkungen auf Musterfeststellungsklage
Für eine große Gruppe von rund 240.000 Diesel-Besitzern hat das Urteil des BGH jedoch keine Auswirkungen mehr - denn so viele sind laut VW auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich eingegangen.
Der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen VW-Fahrzeugen war im Herbst 2015 aufgeflogen. Damals kam ans Licht, dass die Stickoxid-Emissionen des Motorentyps EA189 im Straßenverkehr viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand zeigten.
Doch nicht nur VW manipulierte offenbar die Abgasreinigung seiner Dieselmotoren, auch andere Hersteller waren betroffen. So hat beispielsweise der Daimler-Konzern nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamts eine Abschalteinrichtung verwendet - und auch gegen den Stuttgarter Hersteller haben zahlreiche Besitzer geklagt.